(HDH)(GP) Heidenheim/ Göppingen – Autofahrende missachten Vorfahrt / Vier beschädigte Fahrzeuge sind die Bilanz zweier Unfälle von Montag in Göppingen und Heidenheim.
(HDH) Gegen 22 Uhr fuhr ein 29-Jähriger mit seinem Passat in der Mergelstetter Reute. An der Kreuzung bog der Mann nach links in Richtung Krankenhaus ab. Dabei hatte er nicht auf die Vorfahrt eines VW Up geachtet. Der war in der Straße Katzental in Richtung Reutenen gefahren. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Der Lenker des Up trug bei dem Unfall leichte Verletzungen davon. Rettungskräfte brachten den 20-Jährigen in die Klinik. Den Sachschaden an den Fahrzeugen schätzt die Polizei auf ungefähr 13.000 Euro. Beide waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie.
(GP) Auch in Göppingen achtete eine Autofahrerin nicht auf die Vorfahrt eines anderen: Gegen 17.15 Uhr verließ die Toyota-Fahrerin die B 10 an der Anschlussstelle Göppingen-Zentrum/Ost. Am Kreisverkehr stoppte sie. Später fuhr sie in den Kreisel und prallte gegen einen Mercedes. Der kam aus Richtung Innenstadt.
Die 27-jährige Lenkerin des Toyota sowie der 26-jährige Mercedesfahrer trugen, wie auch seine zwei Mitfahrer, leichte Verletzungen davon.
Die Pkw waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.
Die Verkehrspolizei Mühlhausen (07335 96260) hat nun die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen.
Die Polizei warnt:
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111
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