Zurückweisung folgt auf Einreise trotz Wiedereinreisesperre
Nach einer Kontrolle nahmen Bundespolizisten am Mittwoch einen 29-jährigen Mann vorläufig fest: gegen ihn lagen eine Einreise- und eine Fahrerlaubnissperre vor und er hatte mehrere offene Zahlungen zu leisten.
Am Mittwoch gegen 19:45 Uhr stoppten Bundespolizisten einen in Richtung Berlin fahrenden polnischen Pkw auf der Bundesautobahn 12. Der Fahrer, ein 29-jähriger polnischer Staatsangehöriger, konnte weder Identitätspapiere noch einen Führerschein vorlegen und gab an, wegen eines Gerichtstermins am Donnerstag nach Berlin zu fahren.
Weitere Ermittlungen und eine fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergaben u.a. eine bestehende Ausweisungs- und Abschiebeverfügung, weil für ihn eine befristete Einreisesperre für die Bundesrepublik Deutschland bis Oktober 2026 gilt. Des Weiteren suchte die Staatsanwaltschaft Berlin nach ihm zur Einziehung von Wertersatz in zwei Fällen in Höhe von insgesamt über 540 Euro und hatte eine 15-monatige Fahrerlaubnissperre gegen ihn veranlasst.
Da sich der vermeintlich anstehende Gerichtstermin in Berlin nach Prüfung durch die Berliner Polizei nicht bestätigt hatte, wies die Bundespolizei den Mann nach Einziehung des Wertersatzes zur Vermögensabschöpfung sowie Abschluss der polizeilichen und strafprozessualen Maßnahmen nach Polen zurück.
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