Versammlung am 08.01.2022 in Augsburg
0054 – Unangemeldete Versammlung in Augsburg
Augsburg – Am heutigen Samstag fand eine unangemeldete Versammlung in der Augsburger Innenstadt statt. Die Polizei war – wie angekündigt – entsprechend vorbereitet. Bereits im Vorfeld waren Einsatzkräfte an verschiedenen, relevanten Örtlichkeiten im Stadtgebiet spürbar präsent.
Gegen 17.00 Uhr befanden sich mehrere hundert Personen auf dem Rathausplatz. Die Beamten informierten durch ein polizeiliches Lautsprecherfahrzeug die Anwesenden über den weiteren Ablauf und die Rahmenbedingungen. Dabei wurde auch auf die Einhaltung der aktuellen Regelungen und Vorschriften hingewiesen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde anschließend die festgelegte Wegstrecke mitgeteilt. Um einen kontrollierten Ablauf zu gewährleisten, fuhr das erwähnte Lautsprecherfahrzeug um 17.10 Uhr an der Versammlungsspitze voraus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten dem Fahrzeug und hielten sich an die Anweisungen, die weiterhin über Lautsprecher mitgeteilt wurden.
Im Bereich der Konrad-Adenauer-Allee entschieden sich mehrere Teilnehmer, nicht mehr dem Lautsprecherfahrzeug der Polizei an der Spitze und somit der festgelegten Wegstrecke zu folgen. Es entwickelten sich zwischenzeitlich zwei weitere Gruppierungen, die sich auf eigenen Weg – jeweils begleitet von Einsatzkräften - durch die Innenstadt bewegten.
Um die Gruppierungen entsprechend zu lenken und wieder zusammenzuführen, wurden mehrmals Polizeiketten errichtet. Schließlich vereinten sich die Gruppierungen nach und nach im Bereich der Maximilianstraße wieder. Letztendlich wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Polizei angewiesen, die Versammlung ausschließlich stationär fortzuführen. Gegenteiliges Verhalten wurde erneut durch das Errichten einer Polizeikette verhindert. Gegen 19.15 Uhr war die Versammlung beendet.
Nahezu alle der ca. 2000 bis 2500 Versammlungsteilnehmer verhielten sich am heutigen Samstag friedlich. Vereinzelt versuchten jedoch kleinere Personengruppen oder Einzelpersonen, die Polizeiketten zu durchbrechen.
In einem Fall wurde dabei ein Polizeibeamter vorsätzlich zu Boden gestoßen. Die verantwortliche Person wurde vorläufig festgenommen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde ein Messer aufgefunden Ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und einer Straftat nach dem Versammlungsgesetz wurde eingeleitet.
Gegenüber weiteren Personen musste im Bereich der Polizeiketten unmittelbarer Zwang angedroht oder in Form von Schieben bzw. Drücken angewandt werden. Es wurden nach bisherigem Stand weder Teilnehmer noch Einsatzkräfte verletzt. Zudem wurden während der Versammlung Personen festgestellt, die diese mit Lautsprecheransagen aktiv leiteten. Gegen diese Personen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der unterlassenen Versammlungsanzeige eingeleitet.