Unsere Kinder für den Schulweg stärken

Das Ziel sollte sein, die Kinder bestmöglich vorzubereiten, damit sie ihren Schulweg selbständig und sicher bewältigen können. Deshalb empfiehlt die Polizei im Rhein-Kreis Neuss: Bei der Wahl des Weges sollten kleine Umwege zu Gunsten der Sicherheit in Kauf genommen werden, um zum Beispiel eine stark befahrene Straße an einer Fußgängerampel zu überqueren. Gerade derzeit ist es beim Schulbeginn noch dunkel, daher ruft die Polizei zur Sichtbarkeit auf! Helle Kleidung und Reflektoren können in der Dunkelheit von Kraftfahrern bereits in 140 Metern Entfernung erkannt werden, so dass der möglicherweise nötige Bremsweg lang genug ist. Die richtige Mischung aus Selbstständigkeit und Sicherheit zu finden, ist für manche Eltern nicht leicht, und die Entscheidung kann den Erziehungsberechtigten niemand abnehmen, zumal die Gefahren des Straßenverkehrs sicherlich beängstigend sind. Trotzdem sollten die Kinder lernen, Geräusche sowie Distanzen im Straßenverkehr eigenständig einschätzen zu können. Fahren Sie daher ihr Kind nur in Ausnahmefällen zur Schule. Parken Sie weit abgesetzt vom Gebäude, das Halten und Parken unmittelbar vor der Schule verursacht Gefahrenstellen für andere Kinder! Geben Sie ihrem Kind die Chance, selbstständig zu werden, indem es zu Fuß zur Schule geht oder mit dem Bus fährt. An alle Kraftfahrer richtet die Kreispolizei die Bitte: Fahren Sie stets vorausschauend und, insbesondere im Bereich von Schulwegen, bremsbereit. Doch neben den Gefahren, die der Straßenverkehr so mit sich bringen kann, befürchten Eltern, dass das Kind auf dem Schulweg von Fremden angesprochen wird. Viele stellen sich die Frage: Wie reagiert mein Kind? Wie kann ich es denn auf solche Situationen vorbereiten? Eltern, die in Sorge sind, sind für Nachrichten solcher Art sehr empfänglich - wer wäre es nicht, wenn er sich Sicherheit für sein Kind wünscht - und teilen und verbreiten diese, damit auch andere davon erfahren. Es ist jedoch wichtig, dass sich die Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer unmittelbar an die Polizei wenden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Kind von einem Fremden auf verdächtige Art und Weise angesprochen wurde. Die Polizei wird in diesen Fällen aktiv und geht den Hinweisen nach. Doch was kann man als Eltern tun, um das Kind stark zu machen? - Sprechen Sie mit Ihrem Kind klare Verhaltensregeln ab, haben Sie ein offenes Ohr für Unsicherheiten oder Ängste. Machen Sie ihm klar: Es darf "Nein!" sagen, wenn ein fremder Erwachsener ihm zu nahe kommt. Kinder haben Rechte. Nein zu sagen gehört dazu. - Machen Sie mit Ihrem Kind aus, welchen Schulweg es nimmt. Vielleicht zeigen Sie ihm Geschäfte, in die es im Notfall laufen kann. - Vereinbaren Sie mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem - möglichst kleinen - Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne Ausnahme! - Lassen Sie ihr Kind mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen zur Schule gehen und immer den gleichen Weg benutzen. Weitere Infos zu diesem Thema erfahren Sie bei der Kriminalhauptkommissarin Alexandra Krupp (Rufnummer 02131 300-25521) und auf der Internetseite der Polizei: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/verdaechtiges-ansprechen-von-kindern-1 Nur Übung macht den Meister. Kinder brauchen, wie Erwachsene, einige Zeit, damit eine gewisse Routine einkehrt. Ein eigens gemeisterter Schulweg ist ein Erfolgserlebnis und stärkt die Kinder für weitere Herausforderung sowie das richtige Einschätzungsvermögen auf den Straßen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: