Schockanruf – Täter fordert 20.000 Euro

Am Donnerstagvormittag (13.01.2022) gegen 11:00 Uhr wurde ein 59-jähriger Sankt Augustiner von einem unbekannten Mann angerufen. Der Unbekannte gab an, dass der Sohn des Geschädigten einen Unfall verursacht habe und eine Kaution in Höhe von 20.000 Euro beglichen werden müsse. Der 59-Jährige äußerte daraufhin, dass er diesen Betrag nicht aufbringen könne. Der Unbekannte blieb aber hartnäckig und forderte ihn auf, mit einem weiteren Telefon Kontakt mit der Bank aufzunehmen. Der Geschädigte kam der Aufforderung nach. Anschließend teilte das potentielle Opfer dem Täter mit, dass die Bank ihm den geforderten Betrag nicht geben könne. Der daraufhin wütend werdende Täter drohte damit, dass sich zeitnah ein Haftrichter melden würde und beendete das Telefonat. Da kein weiterer Anruf erfolgte, wurde der Geschädigte skeptisch und kontaktierte seinen Sohn, der angeblich den Unfall verursacht haben sollte. Sein Sohn konnte dann die ganze Situation schnell aufklären und ihn beruhigen. Insgesamt wurden der Polizei am gestrigen Tag sieben Taten in Bezug auf Betrugsanrufe gemeldet. Dabei kam es in einem Fall auch tatsächlich zu einem wirtschaftlichen Schaden. Einer 23-jährigen Frau wurde telefonisch mitgeteilt, dass sie 20.000 Euro gewonnen habe. Um das Geld zu bekommen, sollte sie zunächst vier elektronische Gutscheinkarten in einem Gesamtwert von 400 Euro kaufen und die Gutschein-Codes an eine von dem Täter übermittelte Rufnummer schicken. Dies tat die Geschädigte. Anschließend sollte sie weitere elektronische Gutscheinkarten in einem Gesamtwert von 900 Euro kaufen. Da wurde die aufmerksame Verkäuferin eines Lebensmittelgeschäftes in Sankt Augustin an der Schulstraße stutzig und informierte die Polizei. (Re.) Hinweise der Polizei: Eine andere Masche ist der Anruf eines angeblichen Polizeibeamten, welcher sich auf Grund von Einbrüchen oder Festnahmen in der Nachbarschaft um das Eigentum des Angerufenen sorgt. Die Täter fragen gezielt nach Bargeld oder Wertgegenständen und bieten an, diese im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Geschädigten bei der Polizei in Sicherheit zu bringen. Beenden Sie umgehend das Telefonat. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um einen echten Anruf handelt: Legen Sie auf und rufen selbständig den Polizeiruf 110 oder vergewissern sich über einen Rückruf bei dem angeblich in Not geratenen Angehörigen. Die Polizei nimmt niemals ihre Wertgegenstände zum Schutz vor Einbrechern in Verwahrung. Ebenso fordert die Polizei niemals eine Kaution für die Freilassung eines Angehörigen. Beratung zum Thema erhalten Sie über das Kriminalkommissariat Prävention/Opferschutz unter 02241/541-4777. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de