BPOLI C: Kontrolle am Chemnitzer Hauptbahnhof endet in der JVA

Eine Streife vom Bundespolizeirevier Chemnitz - Hauptbahnhof kontrollierte am 19. Januar 2022 um 22:30 Uhr eine 37- jährige Deutsche, die durch das nicht Tragen des vorgeschriebenen Mund- Nasen- Schutzes im Chemnitzer Bahnhofsbereich auffällig geworden war. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl vom Amtsgericht Borna zur Strafvollstreckung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt. Die 37-Jährige Deutsche war durch das Amtsgericht Borna zu einer Geldstrafe von insgesamt 3200,-EUR plus 73,50 EUR Gerichtskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt worden. Bei der anschließenden Durchsuchung auf der Dienststelle konnten mehrere Utensilien, die zum Gebrauch von Betäubungsmitteln genutzt werden, mit Anhaftungen von Betäubungsmitteln aufgefunden und sichergestellt werden. Erneut wurde gegen die Frau eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Da die deutsche Staatsangehörige zahlungsunfähig war, wurde sie in die JVA Chemnitz eingeliefert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615 105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de