Ennepe-Ruhr-Kreis- „Spielstraße“: Welche Regeln?

Auch im EN-Kreis gibt es viele Straßen, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, aber wissen Sie was das Verkehrszeichen von Ihnen fordert? Immer wieder stellen wir bei Verkehrskontrollen fest, dass nicht jedermann weiß, wie man sich verhalten muss. Der verkehrsberuhigte Bereich, wird umgangssprachlich auch oft Spielstraße genannt, erfordert von Autofahrern, aber auch von Rad-, Moped- und Motorradfahrern ein anderes Verhalten: - Sie müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten (4 - 10 km/h), Überholen ist verboten - Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen die Fahrzeugführer warten. - Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. - Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, hat Vorfahrt nach allen Richtungen zu gewähren. Auch querende Fußgänger oder der links abbiegende Gegenverkehr haben Vorrang! Das Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches ist vergleichbar mit dem herausfahren aus einer Grundstücksausfahrt. - Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, dürfen den Fahrverkehr aber nicht unnötig behindern. Seien Sie stets aufmerksam und passen Sie auf sich und andere auf! Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Pressestelle Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 0174/6310227 Fax: 02336/9166-2199 E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de