Polizei warnt vor dubiosen Verkaufsveranstaltungen und bittet in einem konkreten Fall um Kontaktaufnahme

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor einem betrügerischen Vorgehen im Zusammenhang mit einer Verkaufsveranstaltung. Seit dem 03.01.2022 wurden gezielt ältere Menschen im Stadtgebiet angerufen und zu einer "Gesundheits-/Informationsveranstaltung" am 25. und 26.01.2022 in Wilhelmshaven eingeladen. Bei den Telefonaten wurden den Angerufenen diverse Versprechungen gemacht, z.B. kostenlose Mittagessen, angebliche Kooperationen und die Anwesenheit eines Arztes. Beamte der Polizei kontrollierten die Veranstaltung, die mangels Teilnehmer unmittelbar vor der Kontrolle abgebrochen wurde und stellten fest, dass die mitgeteilten Inhalte nicht zutrafen. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des unlauteren Wettbewerbs aufgenommen und bittet Angerufene um Kontaktaufnahme unter der 04421 942-438. +++ Allgemein Hinweise der Polizei +++ Im Rahmen der Kampagne "Im Alter sicher leben - Gemeinsam - Füreinander" haben über 25.000 Haushalte in der Stadt Wilhelmshaven und im Landkreis Friesland unter anderem die Broschüre "Im Alter sicher leben" erhalten. Die Broschüre informiert über Kriminalitätsformen, denen ältere Menschen in besonderer Weise ausgesetzt sind, und gibt Tipps zum wirksamen Schutz vor solchen Straftaten. Hier geht es zur Pressemitteilung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/5059004 Unter anderem weist Sie auch auf Gefahren dubioser Kaffeefahrten und Werbeveranstaltungen hin: Wenn Sie gern unterwegs und unter Menschen sein wollen, freuen Sie sich vielleicht über das günstige Angebot im Briefkasten: Busreise, Essen, Kaffee, Kuchen, Unterhaltung und Geschenke - alles für ein paar Euro. Doch mit billigen Ausflügen haben solche Einladungen nichts zu tun: Bei der "Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung" geht es nur ums Geschäft und damit um Ihr Geld. Präsentiert werden Betten, Decken, Kochtöpfe, Badezusätze, Nahrungsergänzungsmittel, Trinkkuren und Ähnliches. Diese "Angebote" sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und meist teurer als im Fachhandel. Katja Reents, Beauftragte für Kriminalprävention in der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland gibt folgende Tipps: --Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters. Auf der Einladung sollte zum Beispiel die vollständige Adresse des Veranstalters stehen, eine Postfachadresse reicht später in der Regel nicht, um Ihre Rechte durchzusetzen. --Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale nach. Diese hat eine "Schwarze Liste unseriöser Betreiber von Kaffeefahrten" zusammengestellt, die auch im Internet abrufbar ist: www.vzhh.de. --Sie sind nicht dazu verpflichtet, bei einer Kaffeefahrt etwas zu bestellen oder zu kaufen. --Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. --Achten Sie bei Verträgen auf das Datum und die Unterschriften! Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts. --Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. --Notieren Sie sich den Namen von Zeugen und möglichst den Wortlaut der Warenanbietung. --Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss an den Verkäufer. --Leisten Sie keine Anzahlung, auch wenn diese als Verwaltungsgebühr deklariert wird. --Bei Unklarheiten über Veranstalter/Anbieter setzen Sie sich mit der Polizei oder dem Ordnungsamt in Verbindung. Verkaufsveranstaltungen dieser Art sind genehmigungspflichtig! In der Regel liegt bei solchen Anbietern keine Genehmigung für die Veranstaltung vor. --Wenn Ihnen der Veranstalter verbietet, den Veranstaltungsraum zu verlassen, rufen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen Freiheitsberaubung und/oder Nötigung. --Wenn Ihnen nach der Veranstaltung die Rückfahrt verweigert wird, verlangen Sie den Namen des Busunternehmens und der Busfahrerin oder des Busfahrers oder rufen Sie die Polizei, damit die Personalien erfasst werden. --Nach Paragraf 661 BGB müssen versprochene Geschenke ausgegeben werden Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Pressestelle Wilhelmshaven Telefon: 04421/942-104 und am Wochenende über 04421 / 942-215