Polizei warnt vor dubiosen Verkaufsveranstaltungen und bittet in einem konkreten Fall um Kontaktaufnahme
Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor einem betrügerischen
Vorgehen im Zusammenhang mit einer Verkaufsveranstaltung.
Seit dem 03.01.2022 wurden gezielt ältere Menschen im Stadtgebiet
angerufen und zu einer "Gesundheits-/Informationsveranstaltung" am
25. und 26.01.2022 in Wilhelmshaven eingeladen.
Bei den Telefonaten wurden den Angerufenen diverse Versprechungen
gemacht, z.B. kostenlose Mittagessen, angebliche Kooperationen und
die Anwesenheit eines Arztes.
Beamte der Polizei kontrollierten die Veranstaltung, die mangels
Teilnehmer unmittelbar vor der Kontrolle abgebrochen wurde und
stellten fest, dass die mitgeteilten Inhalte nicht zutrafen.
Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des unlauteren
Wettbewerbs aufgenommen und bittet Angerufene um Kontaktaufnahme
unter der 04421 942-438.
+++ Allgemein Hinweise der Polizei +++
Im Rahmen der Kampagne "Im Alter sicher leben - Gemeinsam -
Füreinander" haben über 25.000 Haushalte in der Stadt Wilhelmshaven
und im Landkreis Friesland unter anderem die Broschüre "Im Alter
sicher leben" erhalten. Die Broschüre informiert über
Kriminalitätsformen, denen ältere Menschen in besonderer Weise
ausgesetzt sind, und gibt Tipps zum wirksamen Schutz vor solchen
Straftaten.
Hier geht es zur Pressemitteilung
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68442/5059004
Unter anderem weist Sie auch auf Gefahren dubioser Kaffeefahrten und
Werbeveranstaltungen hin:
Wenn Sie gern unterwegs und unter Menschen sein wollen, freuen Sie
sich vielleicht über das günstige Angebot im Briefkasten: Busreise,
Essen, Kaffee, Kuchen, Unterhaltung und Geschenke - alles für ein
paar Euro. Doch mit billigen Ausflügen haben solche Einladungen
nichts zu tun: Bei der "Möglichkeit zur Teilnahme an einer
Werbeveranstaltung" geht es nur ums Geschäft und damit um Ihr Geld.
Präsentiert werden Betten, Decken, Kochtöpfe, Badezusätze,
Nahrungsergänzungsmittel, Trinkkuren und Ähnliches. Diese "Angebote"
sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und meist
teurer als im Fachhandel.
Katja Reents, Beauftragte für Kriminalprävention in der
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland gibt folgende Tipps:
--Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters. Auf der Einladung
sollte zum Beispiel die vollständige Adresse des Veranstalters
stehen, eine Postfachadresse reicht später in der Regel nicht, um
Ihre Rechte durchzusetzen.
--Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale nach. Diese hat eine
"Schwarze Liste unseriöser Betreiber von Kaffeefahrten"
zusammengestellt, die auch im Internet abrufbar ist: www.vzhh.de.
--Sie sind nicht dazu verpflichtet, bei einer Kaffeefahrt etwas zu
bestellen oder zu kaufen.
--Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden
haben.
--Achten Sie bei Verträgen auf das Datum und die Unterschriften! Die
Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert
unterschrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert
die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
--Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift
des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
--Notieren Sie sich den Namen von Zeugen und möglichst den Wortlaut
der Warenanbietung.
--Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, schicken Sie einen
schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) innerhalb von 14
Tagen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
--Leisten Sie keine Anzahlung, auch wenn diese als Verwaltungsgebühr
deklariert wird.
--Bei Unklarheiten über Veranstalter/Anbieter setzen Sie sich mit der
Polizei oder dem Ordnungsamt in Verbindung. Verkaufsveranstaltungen
dieser Art sind genehmigungspflichtig! In der Regel liegt bei solchen
Anbietern keine Genehmigung für die Veranstaltung vor.
--Wenn Ihnen der Veranstalter verbietet, den Veranstaltungsraum zu
verlassen, rufen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen
Freiheitsberaubung und/oder Nötigung.
--Wenn Ihnen nach der Veranstaltung die Rückfahrt verweigert wird,
verlangen Sie den Namen des Busunternehmens und der Busfahrerin oder
des Busfahrers oder rufen Sie die Polizei, damit die Personalien
erfasst werden.
--Nach Paragraf 661 BGB müssen versprochene Geschenke ausgegeben
werden
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215