Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen – Bilanz der vergangenen Woche (24.-31.01.2022)

MITTELFRANKEN. (143) Die Corona-Inzidenzen der mittelfränkischen Städte und Landkreise bewegen sich auch mit Beginn der aktuellen Woche auf hohem Niveau. Um die Einhaltung der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten, setzt das Polizeipräsidium Mittelfranken unverändert auf die Kontrolle einschlägiger Vorschriften zum Infektionsschutz. In der vergangenen Woche (24.-31.01.2022) führten Polizeibeamte im hiesigen Regierungsbezirk erneut über 1300 Überprüfungen durch. Im Zusammenhang mit den Kontrollmaßnahmen stellen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und die Gastronomie unverändert den Schwerpunkt der polizeilichen Überprüfungen dar. Demnach entfielen alleine über 900 Kontrollen auf diese beiden Bereiche. In der Gastronomie kontrollierten Polizeibeamte 371 Betriebe. In insgesamt 27 Fällen mussten die Beamten dabei Verstöße gegen die Infektionsschutzbestimmungen ahnden. 26 Personen konnten den notwendigen 2G-Nachweis nicht führen. Zudem ahndeten die Einsatzkräfte das Nichtbeachten der Maskenpflicht durch eine in der Gastronomie tätige Person. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) überprüfte die Polizei im Verlauf der Woche 596 Fahrgäste. Darunter befanden sich elf Personen, die sich nicht an die 3G-Regel hielten. Darüber hinaus trafen die Beamten zehn Fahrgäste an, die ohne die erforderliche Maske unterwegs waren. Abseits der schwerpunktmäßigen Kontrollen in Gastronomie und ÖPNV führte die Auflösung einer Party in Zirndorf (Lkrs. Fürth) zu einem größeren Polizeieinsatz. Nachdem die Polizeiinspektion Zirndorf am Samstagabend (29.01.2022) einen Hinweis auf eine größere Feier im Ortsteil Lind erhalten hatte, bestätigte sich dieser Verdacht bei einer Überprüfung durch eine Zivilstreife. In einem eigens für die Party angemieteten Wohnhaus hielten sich nach Schätzung der Beamten über 100 Personen auf. Die Polizei entschloss sich daraufhin, mit mehreren Streifenbesatzungen aus Zirndorf und weiteren umliegenden Dienststellen eine Kontrolle der Partygäste durchzuführen. Bereits bei der Annährung der Streifen ergriffen zahlreiche Partygäste die Flucht. In dem Gebäude konnten die Beamten letztlich 63 Personen antreffen. Ein 18-Jähriger hatte zunächst versucht, der polizeilichen Überprüfung zu entgehen, indem er sich durch ein Fenster auf das Dach flüchtete. Hierbei stürzte er vom Gebäude und verletzte sich leicht. Nachdem die Streifen die Party im Anschluss an die Kontrolle auflösten, entfernte sich ein Großteil der Gäste. Allerdings setzte ein kleinerer Teil (ca. 20 Personen) die Feier in der Nähe des betroffenen Anwesens fort und spielte hierzu lautstark Musik über einen Ghettoblaster ab. Bei Erblicken der Polizei entfernte sich erneut ein Großteil der Feiernden. Die Beamten stellten die Musikanlage sicher und überwachten in der Folge die endgültige Abwanderung der restlichen Partygäste. Letztlich werden alle der 63 angetroffenen Partygäste wegen eines Verstoßes gegen die Infektionsschutzbestimmungen angezeigt. Im Rahmen der vor Ort durchgeführten Überprüfungen stellte sich außerdem heraus, dass für den Zutritt zur Party die Entrichtung eines Eintrittsgeldes erforderlich war. Aus diesem Grund hat die Polizei Ermittlungen zu dem Veranstalter der Party aufgenommen. Erstellt durch: Markus Feder