(BC)(GP)(HDH)(UL) Region – Wieder Anzeigen nach Versammlungen /

Nach "Spaziergängen" in 17 Städten und Gemeinden im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm (Alb-Donau-Kreis, Landkreise Biberach, Göppingen, Heidenheim und Stadt Ulm) ermittelt die Polizei gegen 15 Teilnehmer. In der Region fanden nach Kenntnis der Polizei in 17 Gemeinden Versammlungen statt, die von den Teilnehmenden regelmäßig als "Spaziergang" bezeichnet wird. Vereinzelt waren Gegenversammlungen angemeldet. Die Polizei war präsent, um für die Sicherheit der Versammlungen und deren Umfeld zu sorgen. Dabei erhielt sie auch Unterstützung vom Polizeipräsidium Einsatz. Bei ihren Maßnahmen setzte die Polizei auf Deeskalation, Kommunikation und Transparenz. Deshalb waren in Ulm auch Anti-Konflikt-Teams im Einsatz. Die Versammlungen verliefen aus polizeilicher Sicht ohne besondere Vorkommnisse. Weil die meisten der Versammlungen nicht angemeldet waren, nahm die Polizei die Personalien von mutmaßlichen Versammlungsleitern und in Ulm auch von Personen, die gegen die Maskenpflicht verstießen, auf. Angesichts der in der Stadt Ulm geltenden Allgemeinverfügung und der damit verbundenen Maskentragepflicht hatte die Polizei schon im Vorfeld der nicht angemeldeten Versammlung Personen angesprochen und auf die Maskenpflicht hingewiesen. Die Angesprochenen kamen dem weitgehend nach. Bei den Spaziergängern trugen die Teilnehmenden größtenteils eine Maske. Insgesamt ermittelt die Polizei gegen zwei Personen wegen der Verstöße gegen die Maskentragepflicht. In Ulm hat die Polizei die Personalien von drei Personen festgestellt, die im Verdacht stehen, die Leiter der nicht angemeldeten Versammlung gewesen zu sein. Auch in anderen Gemeinden wurden Strafverfahren eingeleitet, so etwa ebenfalls gegen drei Verdächtige in Heidenheim. Die Verantwortlichen sehen Strafanzeigen entgegen. ++++++++ Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de