Sackgasse für Lkw – Illegales Verlassen der A 4 wird teuer
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Bad Hersfeld. Die geringe Durchfahrtshöhe der Autobahnunterführung im Zufahrtsbereich zur Eichhofsiedlung verleitete einen Kraftfahrer am Freitag (28.01.) dazu mit seinem 18-Tonnen-Lkw an der Behelfsabfahrt Eichhof illegal von der A 4 abzufahren. Ein späteres Wiederauffahren wurde durch einen Zeugen verhindert, der im Anschluss die Autobahnpolizei Bad Hersfeld informierte.
Die Problematik der geringen Durchfahrtshöhe von lediglich 3,60 Metern im Bereich der dortigen Autobahnunterführung ist den Anwohnern der Eichhofsiedlung in Bad Hersfeld sicherlich bestens bekannt. Größere Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen können diese Engstelle zur Anlieferung von Gütern meist nicht passieren.
Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen Brennstoffe für einen Haushalt am Eichhof angeliefert. Die Fahrzeughöhe des verwendeten Lkws überschritt deutlich die genannte Durchfahrtshöhe der Autobahnunterführung. Da eine andere Zufahrtsmöglichkeit zum betreffenden Kunden nicht bestand, hatte sich der Fahrer kurzerhand entschlossen, die ausschließlich für Einsatzfahrzeuge zugelassene Betriebsabfahrt Eichhof zu verwenden und dort illegal abzufahren.
Während das Abfahren von der Autobahn in diesem Bereich noch relativ gefahrlos möglich war, stellte sich die Situation beim versuchten Wiederauffahren völlig anders dar. Der Fahrer hatte beim Abfahren mit seinem Lkw noch einen breiten Pannenstreifen mitbenutzt, der jedoch beim Auffahren fehlte. Somit hätte der Lkw direkt in den fließenden Verkehr auf den rechten Fahrstreifen auffahren müssen. Dies hätte nicht nur den LKW-Fahrer selbst, sondern auch weitere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden können.
Aus diesem Grund verhinderte ein Zeuge den gefährlichen Plan des Lkw-Fahrers und verständigte die Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld.
Eine Streife der Schwerverkehrsüberwachung konnte sich dem Sachverhalt unmittelbar annehmen. Nach Klärung der Umstände wurde dem 32-jährigen Fahrer nicht nur wegen seines versuchten illegalen Auffahrens auf die Autobahn die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten stellten außerdem fest, dass die Sicherung der verbliebenen Ladung auf dem verwendeten Lkw mit Kofferaufbau völlig unzureichend war. Das Fahrzeug war wegen fehlender Sicherungsmöglichkeiten zum Transport der beförderten Ladung nicht geeignet.
Doch wie konnte diese im wahrsten Sinne des Wortes "verfahrene Situation" nun gelöst werden? Ein Verlassen der Eichhofsiedlung durch die Autobahnunterführung war wegen der Fahrzeughöhe nicht möglich. Ein Auffahren auf die Autobahn ebenso wenig. Der Lkw wurde deshalb zunächst abgestellt und durch die Polizei mit einer Sicherungskralle zur wirksamen Unterbindung der Weiterfahrt versehen.
Hinsichtlich der Auffahrproblematik wurde die zuständige Straßenverkehrsbehörde in Bad Hersfeld eingeschaltet. In begründeten Ausnahmefällen kann diese eine Ausnahmegenehmigung zum Auffahren auf die Autobahn außerhalb der dafür gekennzeichneten Anschlussstellen genehmigen, wenn dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn ausgeschlossen werden kann.
Nachdem der Lkw wegen der fehlenden Sicherungsmöglichkeiten weitestgehend entladen und die wenige Restladung gesichert war, konnte die angebrachte Sicherungskralle durch die Autobahnpolizei entfernt werden und der Lkw nun nach vier Tagen Stillstand am Montagmittag die Eichhofsiedlung verlassen. Die entsprechende Genehmigung durch die Autobahnmeisterei wurde mit der Bedingung einer Absicherung des Auffahrvorganges erteilt. Hierfür musste kurzfristig der Verkehr vom rechten Fahrstreifen abgeleitet werden.
Neben den Kosten für das Ersatzfahrzeug, die Umladung, die Ausnahmegenehmigung und die Absicherung durch die Autobahnmeisterei, erwarten den Fahrer sowie den Fahrzeughalter Punkte in Flensburg und deutlich dreistellige Bußgelder.
Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld
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