Durchsuchung eines Objektes wegen des Verdachts strafbarer Äußerungen in Telegram-Chatgruppe
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Rostock durchsuchten Beamte des Landeskriminalamtes am Morgen des 03.02.2022 den privaten Wohnsitz eines Beschuldigten im Landkreis Rostock.
Die Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit den am 03.01.2022 innerhalb einer Telegram-Chatgruppe öffentlich gewordenen Äußerungen zum Nachteil der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig.
Zur Sicherung beweiserheblicher Gegenstände wurde der Wohnsitz eines 56-jährigen Deutschen durchsucht, der im Verdacht steht, die Äußerungen getätigt und veröffentlicht zu haben.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen wurden elektronische Datenträger sichergestellt, die nunmehr durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet werden.
Aus taktischen Gründen können derzeit keine weiteren Auskünfte zum konkreten Vorgehen der Ermittlerinnen und Ermittler erteilt werden.
Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen werden nach § 188 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Rückfragen sind an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Rostock zu richten.
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