PD Leipzig – Einsatz der Polizeidirektion Leipzig aufgrund einer Versammlung

Einsatz der Polizeidirektion Leipzig aufgrund einer Versammlung Medieninformation: 64/2022 Verantwortlich: Chris Graupner Stand: 04.02.2022, 22:07 Uhr Ort:      Leipzig (Connewitz)Zeit:     4. Februar 2022, ab 19:00 Uhr Die Polizeidirektion Leipzig führte heute einen Einsatz aufgrund einer angezeigten Versammlung mit Aufzug in enger Zusammenarbeit mit der Versammlungsbehörde durch. Das Bündnis „Connewitz gegen Kriminalisierung und Repression“ rief unter dem Motto „Solidarität ist eine Waffe! Zusammen gegen ihre Repression“ dazu auf. Die Polizeidirektion Leipzig wurde durch Kräfte der sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Zudem kam auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz. Ziel war es auch bei dieser Versammlung, einen ungestörten Verlauf unter Einhaltung der pandemiebedingten Beschränkungen zu gewährleisten, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren. Die Versammlung startete gegen 19:00 Uhr im Herderpark. Bis gegen 19:30 Uhr wuchs die Teilnehmerzahl auf circa 450 Teilnehmer an. Um 19:30 Uhr begann der Aufzug unter Mitführung von Transparenten und Plakaten. Er führte über die Herderstraße, Wolfgang-Heinze-Straße, Connewitzer Kreuz über die Bornaische Straße, Meusdorfer Straße bis zurück zum Herderpark. Gegen 20:00 Uhr wurde die Versammlung dort durch die Versammlungsleiterin beendet. Der Straßenverkehr, der zeitweise eingeschränkt war, konnte wieder freigegeben werden. Die ehemaligen Versammlungsteilnehmer verließen den Versammlungsort in kleineren Gruppen. Fazit Die Versammlung verlief weitestgehend friedlich. Die Hygienevorschriften wurden eingehalten. Im Zusammenhang mit der Versammlung kam es vereinzelt zum Bewurf von Polizeibeamten mit Gegenständen und zum Abbrennen von Pyrotechnik, wodurch eine Beamtin verletzt wurde. Sie wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Es wurden Ermittlungen zu einer gefährlichen Körperverletzung aufgenommen. Insgesamt wurden zwei Straftaten wegen gefährlicher Körperverletzung, ein Verstoß gegen das Sprenggesetz und einer gegen das Versammlungsgesetz registriert.