Zwei Fahrzeugführer ohne erforderliche Fahrerlaubnis, Anhänger ohne Zulassung
+++++ Fahrzeugführer ohne erforderliche Fahrerlaubnis +++++
Am Samstag, dem 05.02.2022, wurden gleich zwei Fahrzeugführer festgestellt, die ohne die nötigen Fahrerlaubnisklassen unterwegs waren.
In Geestland war morgens ein 45jähriger Bremerhavener mit einem Gespann aus Transporter und Anhänger unterwegs. Für die Fahrzeugkombination wäre die Klasse BE erforderlich gewesen.
Nachmittags wurde auf der BAB 27 bei Bremerhaven-Wulsdorf ein 28jähriger Mann aus Walsrode mit einem Gespann kontrolliert, wofür ebenfalls die Fahrerlaubnisklasse BE nötig gewesen wäre.
Beide Männer verfügten nur über die Führerscheinklasse B und mussten ihre Anhänger abkoppeln. Es erwarten sie nun Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis.
+++++ Anhänger ohne Zulassung +++++
Am Samstagnachmittag, dem 05.02.2022, wurde auf der BAB 27 bei Bremerhaven-Wulsdorf ein Pkw mit Anhänger kontrolliert. An dem zulassungspflichtigen Anhänger war ein rotes Kennzeichen angebracht, welches bereits seit 2020 nicht mehr verwendet werden durfte. Somit lag keine Zulassung vor. Den 54jährigen Mann aus dem Landkreis Leer erwartet nun ein Strafverfahren.
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