Stadtlohn – Seitenabstand Fehlanzeige

Es gilt innerorts einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten, wenn Fahrradfahrende überholt werden. Am Montagabend hat eine 26 Jahre alte Gespannfahrerin diesen unterschritten - das hatte Folgen: Leichte Verletzungen erlitt dabei ein 65 Jahre alter Pedelecfahrer in Stadtlohn. Der Stadtlohner war gegen 17.45 Uhr auf der Straße Pfeifenofen aus Richtung Burgstraße kommend in Richtung Vredener Straße unterwegs, als er von der Autofahrerin überholt wurde. Mit dem Radkasten ihres Anhängers stieß die Stadtlohnerin an den Radfahrer, der infolgedessen stürzte. Wenige Meter vor der Unfallstelle wird der Radverkehr von einem gepflasterten Radweg auf die Fahrbahn des Pfeifenofens geführt. Der Rettungsdienst brachte den Leichtverletzten in ein Krankenhaus. Der Sachschaden wird auf insgesamt rund 1.500 Euro geschätzt. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202