(Radolfzell, Lkr. Konstanz) Vorfahrtsmissachtung führt zu Unfall (11.02.22)
Das Missachten der Vorfahrt hat am Freitagmorgen, gegen 08.30 Uhr, an der Einmündung "Zur Kindswiese" und "Zum Lerchental" zu einem Unfall mit nicht unerheblichem Sachschaden geführt. Ein 42-Jähriger fuhr mit einem Audi die Straße "Zur Kindswiese" abwärts in Richtung Radolfzeller Straße. Zeitgleich bog eine 66-jährige Fahrerin eines Opel Mokkas aus der Straße "Zum Lerchental" auf die "Kindswiese" ab ohne dem 42-Jährigen die Vorfahrt zu gewähren. Bei einer folgenden Kollision entstand an beiden Fahrzeugen Sachschaden in Höhe von insgesamt rund 9.500 Euro.
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Katrin Rosenthal
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