(HDH) Giengen an der Brenz – Vorfahrt missachtet / Sachschaden entstand am Montag bei einem Unfall in Giengen.

Gegen 8 Uhr fuhr die 48-Jährige mit ihrem BMW in der Spitalstraße. Sie war in Richtung Hohe Straße unterwegs. An der Kreuzung Lederstraße/ Färberstraße übersah sie den von rechts kommenden VW-Fahrer. Der 56-Jährige fuhr in Richtung Färberstraße und hatte Vorfahrt. Bei dem Unfall entstand lediglich Sachschaden. Den schätzt die Polizei auf etwa 11.000 Euro. Beide Autos mussten abgeschleppt werden. In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. ++++ 0287030 Bernd Kurz / Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de