Norderstedt – Hunderte Postsendungen bei Vollstreckung eines Haftbefehls aufgefunden
Bereits am Freitag der vergangenen Woche haben Polizeibeamte mehrere hundert Postsendungen aufgefunden, als sie einen Haftbefehl vollstrecken wollten.
Zur Vollstreckung eines Erzwingungshaftbefehls über 30 Euro suchte eine Streife am Freitagmorgen die Anschrift eines 21-Jährigen in Norderstedt auf.
Nachdem die in dem Mehrfamilienhaus befindliche Wohnung nicht geöffnet wurde, stießen die Beamten im Kellerflur auf mehrere gelbe Postboxen, die mit adressierter und gestempelter Post gefüllt war. Es handelte sich überwiegend um nicht an bestimmte Empfänger adressierte Werbepost, sogenannte Dialogpost.
Von den vereinzelten persönlich adressierten Briefen waren nur wenige geöffnet. Allerdings waren die Adressaten nicht in dem Mehrfamilienhaus wohnhaft, so dass sich der Verdacht der Unterschlagung bzw. Verletzung des Briefgeheimnisses erhärtete.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kiel durchsuchten die Einsatzkräfte daraufhin die Wohnung des Tatverdächtigen, nachdem ein Schlüsseldienst die Wohnungstür geöffnet hatte.
In der Wohnung fanden die Polizisten zahlreiche weitere Sendungen, zum Teil in einem Küchenschrank oder im Bettkasten einer ausziehbaren Couch.
Allerdings waren auch nur hier wenige Sendungen geöffnet.
Während der Durchsuchung erschienen sowohl der Gesuchte als auch ein weiterer 48-jähriger Bewohner des Hauses, bei dem es sich ebenfalls um einen Zusteller handelte.
Daraufhin fanden die Beamten im Kellerraum und in der Wohnung des zweiten Zustellers ebenfalls nicht zugestellte bzw. nicht an ihn adressierte Sendungen.
Nach Abschluss der Durchsuchungen transportierte ein Lkw des Technischen Hilfswerks die sichergestellten Sendungen ab und brachte sie zu einem Verteilzentrum.
Die bislang ältesten Sendungen stammen aus dem Mai 2021.
Die ungeöffneten Briefsendungen wurden dem Zustellunternehmen ausgehändigt und werden von dort erneut versandt. Die Ermittlungen bezüglich des Inhalts der geöffneten Briefsendungen dauern an.
Die beiden Tatverdächtigen äußern sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses (§ 206 StGB) und der Unterschlagung wurde eingeleitet.
Die Kriminalpolizei Norderstedt bittet ausdrücklich darum, von Nachfragen abzusehen, falls Bürger erwartete Schreiben nicht erhalten haben. Wie erwähnt, werden alle ungeöffneten Sendungen durch das Zustellunternehmen erneut versandt. Die Absender der vorgefundenen geöffneten Sendungen werden von der Polizei kontaktiert.
Die angedrohte Haft konnte der 21-Jährige durch die Einzahlung der ausstehenden 30 Euro abwenden.
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