Fahrradfahrerin im Kreuzungsbereich von Auto erfasst

Eine 16-jährige Henneferin war am Mittwochmorgen (16.02.2022) gegen kurz vor 08.00 Uhr mit dem Fahrrad unterwegs. Sie fuhr auf der Kurhausstraße aus Richtung Backstraße kommend in Fahrtrichtung Mittelstraße. An der Kreuzung "Auf dem Blocksberg/Weidenbroich" übersah das Mädchen den vorfahrtsberechtigten Mercedes einer 32-jährigen Frau. Die Henneferin wollte mit ihrem silberfarbenen Kombi die Kurhausstraße aus Richtung der bevorrechtigen Straße "Weidenbroich" kommend geradeaus überqueren. Im Kreuzungsbereich wurde die Radfahrerin von dem PKW erfasst. Sie stürzte und verletzte sich schwer. Die 16-Jährige kam zur Behandlung ins Krankenhaus. Vor dem Transport konnte sie noch kurz zum Unfallhergang befragt werden. Sie gab an, wegen des Regens die Kapuze ihrer Jacke übergezogen und dadurch die vorfahrtsberechtigte Autofahrerin übersehen zu haben. Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen gegen die 16-Jährige aufgenommen. Ein Zeuge gab an, dass die Radfahrerin zum Unfallzeitpunkt In-Ear Kopfhörer getragen hatte. Ob dadurch ihre Wahrnehmung beeinträchtigt wurde, konnte vor Ort nicht abschließend geklärt werden. Das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr ist zwar nicht generell verboten. Aber laut § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sicht und Gehör nicht durch technische Geräte beeinträchtigt werden. Wann dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Experten und Wissenschaftler empfehlen generell keine Kopfhörer im Straßenverkehr zu tragen, da der sogenannte Maskierungseffekt dafür sorgen kann, dass die gehörte Musik Außengeräusche wie z.B. Verkehrslärm überlagert. Abgeschwächte oder überhörte Verkehrsgeräusche können fatale Folgen haben. (Bi) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de