Weitere Ermittlungen im Tötungsdelikt mit anschließendem Suizid am 16.02.2022 in Kirchheim unter Teck

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen Nachtrag zu den Pressemitteilungen vom 16.02.2022/22.50 Uhr und 17.02.2022/10.41 Uhr Kirchheim unter Teck (ES): Zu dem Tötungsdelikt mit anschließender Selbsttötung am Mittwochabend in Kirchheim sind nach wie vor umfangreiche kriminalpolizeiliche Ermittlungen im Gange. Es liegen Hinweise vor, dass die getötete, 58-jährige Frau bereits vor der Tat von ihrem Ehemann bedroht worden war und dies auch Personen aus dem dienstlichen Umfeld des 59-jährigen Polizeibeamten mitgeteilt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat deshalb wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. (ms) Presseauskünfte: Staatsanwaltschaft Stuttgart, Frau Rischke, Telefon 0711/921-4400. Rückfragen bitte an: Michael Schaal, Telefon 07121/942-1104 Polizeipräsidium Reutlingen Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111 außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224 E-Mail:reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de