Vorabmeldung zur Präventionskampagne der Polizeiinspektion Leer/Emden, Aktion Betrugsmittwoch – Klüger als der Betrüger / Teil 3

Heute: Das angebliche Millionenerbe/ Handel und Kauf auf Kleinanzeigenportalen und Hacks Das angebliche Millionenerbe Den Trick, mit dem angeblichen Millionenerbe gibt es schon sehr lange. Oftmals sind diese Betrugsarten unter dem Begriff "Nigeria-Connection" in der Presse erwähnt worden. Als das Erbe mit dem Prinzen oder der Prinzessin aus Afrika nicht mehr ausreichend war, wurden neue Identitäten erfunden. Inzwischen gibt es zusätzlich die reiche Witwe, den Großonkel aus Amerika, die kranke Millionärin, die mit ihrem Reichtum Menschen beschenken will und noch viele erfundene Identitäten mehr. Aktuell treten angebliche Erbschaftsanwälte mit Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt, welche angeblich die richtigen Erben eines Millionenbetrages suchen. Diese Betrüger geben sich als Anwälte eines verstorbenen entfernten Verwandten aus und suchen den Kontakt, in dem sie um einen Anruf oder eine E-Mail bitten. Das gefährliche an der Sache ist, dass die Namen von real existierenden Kanzleien genutzt werden. Den Fehler sieht man häufig erst in der Telefonnummer oder in der E-Mail-Adresse. Auch kommt nicht gleich das Thema Geld auf den Tisch, sondern nur die Erwähnung dessen, was denn möglich wäre und das Buhlen um Vertrauen. Auch wird von vertrauensvoller Zusammenarbeit geschrieben und dass alle legalen Dokumente vorhanden sind. Da die Schreiben erkennbar aus dem Ausland sind, stört sich der Leser auch nicht zwingend an der fehlerhaften Schreibweise. Tatsache aber ist: Wenn jemand Geld zum verschenken anbietet, oder jemand aus dem Ausland dringend einen Erben sucht, dann sind spätere Geldforderungen in Form von angeblichen Gebühren nur eine Frage der Zeit. Daher rät die polizeiliche Prävention allen Betroffenen, die solche Schreiben per Post oder per E-Mail erhalten, diese umgehend zu löschen oder zu entsorgen und keinen Kontakt mit den Personen aufzunehmen. Die Betrüger möchten kein Geld verschenken, sondern Geld abzocken. Handel und Kauf auf Kleinanzeigenportalen und Hacks. Kleinanzeigenportale sind beliebt. Und das zu recht. Dinge, die man nicht mehr braucht, weiterzuverkaufen, füllt die eigene Kasse und nachhaltig ist es auch. Aber besonders beim Kauf auf Kleinanzeigenportalen müssen einige Sicherheitshinweise beachtet werden. Die Polizei empfiehlt grundsätzlich, die Sicherheits- und Käuferschutzhinweise auf dem Portal dringend zu beachten und niemals einen Kauf außerhalb der jeweiligen Plattform abzuwickeln. Grundsätzlich sind Kleinanzeiger keine Bestellportale. Da die Nutzung sich aber verstärkt auf den Versand bezieht, haben die meisten Anbieter für ein sicheres Kauferlebnis nachgearbeitet. Wichtig ist, dass Käufer niemals per Vorkasse bezahlen. Wenn Kunden einen Bezahldienstleiter nutzen, sollte auf keinen Fall die Funktion "Geld an Freunde senden" genutzt werden, das kommt einer Vorabüberweisung gleich. Zudem ist es gut, den Verkäufer vorab zu überprüfen. Das Internet und der Portalanbieter können dabei helfen. Was ist denn für Verkäufer zu beachten? Und was passiert, wenn ich auf einmal einen fremden Zugriff auf mein Verkaufsportal bemerke? Auch Verkäufer sollten auf Kleinanzeigenportalen immer der vom Anbieter vorgeschlagenen Sicherheitsanweisung folgen. Sichere Bezahlmethoden sind unbedingt zu wählen. Auf Anfragen, ob Versandkosten vorgestreckt werden können, sollte sofort negativ reagiert und der Verkaufskontakt abgebrochen werden. Und wenn man als Verkäufer feststellt, dass eine fremde Person den Account übernommen hat? Und dann mit dem eigenen Namen und dem Account versucht betrügerische Geschäfte abzuwickeln? Als erstes ist es wichtig, den Kleinanzeigenanbieter über diesen Vorgang zu informieren. Die Reaktion erfolgt in der Regel in ein paar Stunden. Accountübernahmen gibt es leider häufig, entsprechend haben die Anbieter zu tun. Dann sollte man sofort versuchen, den Zugriff auf den eigenen Account zu erlangen und das Passwort zu ändern. Leider erfolgt das häufig zu spät und der Angreifer hat bereits den Zugang geändert und die Sicherheitseinstellungen, wie z.B. die Warn-SMS des Anbieters, deaktiviert. Was ist nun zu tun? Jeder Account, der mit der gleichen Mail-Passwort Kombination betrieben wird, muss sofort geändert werden. Oftmals sind schwache Passwörter das Problem, womit Accounts gehakt werden. Sollte der Hack über eine Schaden-SMS zustande gekommen sein, wird die Überprüfung des Geräteschutzes empfohlen. Dieser ist in den Einstellungen in der Gerätewartung zu finden. Immer sichere Passwörter nutzen. Es sollten keine Passwörter unter 10 Stellen genutzt werden. Keine Initialen oder Geburtsdaten verwenden. Am besten sollte auch nicht immer die gleiche E-Mail verwendet werden. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, bei einigen Anbietern, die eigene Adresse bei der Anmeldung für ein Portal durch bestimmte Zeichen zu erweitern, die Mails kommen trotzdem an. Bei der Neuerstellung eines Verkaufsaccounts bei einem Kleinanzeigenportal möglichst die zweistufige Authentifizierung nutzen, soweit sie denn angeboten wird. Und immer die Sicherheitsbestimmungen und die Hinweise für sicheres Handeln beachten, die auf jedem Verkaufsportal zu finden sind. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Leer/Emden Svenia Temmen Pressestelle/ Kriminalprävention Telefon: 0491-97690 114 / 108 E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de