Angestellte eines Supermarktes stellen Handy-Dieb – Richter erlässt Haftbefehl

Am Montag (21.02.), gegen 17 Uhr, nahmen Polizisten in einem Supermarkt am Holzheimer Weg einen 28-jährigen mutmaßlichen Ladendieb vorläufig fest. Der Mann hatte Lebensmittel im Gesamtwert von weniger als 10 Euro gestohlen. Jedoch fiel einem aufmerksamen Angestellten des Supermarktes nicht nur das auf, sondern auch das originalverpackte Mobiltelefon, das der Tatverdächtige in seiner Jackentasche trug. Es konnte schnell einem Elektronikfachgeschäft am Konrad-Adenauer-Ring zugeordnet werden. Die dortige Videoüberwachung überführte den Langfinger schnell. Seine Beute stellten die Beamten sicher, leiteten Strafverfahren ein und nahmen den 28-Jährigen vorläufig fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige am nächsten Tag im Rahmen des beschleunigten Verfahrens einem Richter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl über sechs Monate und widerrief eine noch aktuelle Bewährung, die von früheren Taten des 28-Jährigen herrührte. Der Ladendieb wurde in einer Justizvollzugsanstalt gebracht. Das beschleunigte Verfahren ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist oder eine klare Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldigte geständig ist. Es dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: