Die Polizei Informiert: Quereinsteiger und Berufswechsel
Mit der Novelle zum hessischen Hochschulgesetz eröffnen sich neue Wege in der Berufswahl zur hessischen Polizeivollzugsbeamtin und -beamten. Besonders interessant ist das für Personen, welche mit dem Gedanken eines Berufswechsels spielen. Denn die Einstellungsvoraussetzungen haben sich grundlegend geändert und ermöglichen jetzt auch Realschulabsolventinnen und -absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung die Möglichkeit zur Aufnahme in das Beamtenverhältnis.
Das Team der Einstellungsberatung des Polizeipräsidiums Westhessen bietet allen Interessierten im Hinblick auf die Neuerungen am Dienstag, dem 01.03.2022, von 17 - 18 Uhr, auf dem Social-Media-Kanal "PolizeiWesthessen" auf Instagram ein "AMA" - ask me anything an. Wobei nicht nur Fragen zur Gesetzesänderung beantwortet werden, sondern auch alle anderen Fragen rund um den Polizeiberuf, die Voraussetzungen für das duale Studium bei der Polizei Hessen, die Bewerbungsmodalitäten und das Eignungsauswahlverfahren.
Weiterhin bietet das Team der Einstellungsberatung insbesondere für Berufswechslerinnen und Berufswechsler sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern am Mittwoch, dem 02.03.2022, von 16 - 17 Uhr (Tel: 0611 345 1053 oder 06172 120260), am Mittwoch, dem 09.03.2022 sowie am Mittwoch, dem 23.03.2022 von jeweils 16 - 17 Uhr (Tel: 06172 120260) telefonische Beratungstermine an.
Weitere Termine sind nach Absprache möglich: einstellungsberatung.ppwh@polizei.hessen.de / Tel: 0611 345 1052 - 1055
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de