BPOLI EBB: Gefängnisaufenthalt durch Zahlung der Geldstrafe von 3.070 EUR abgewandt
Ein 32-jähriger Ukrainer ist am 24. Februar 2022 gegen 3:20 Uhr nur knapp einem Gefängnisaufenthalt entgangen. Bei der polizeilichen Kontrolle des Mannes auf der BAB 4, Rastplatz Löbauer Wasser, kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf zum Vorschein. Der junge Mann wurde im April 2021 wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen verurteilt. Da er aber nun die Geldstrafe von 3.000 EUR sowie die Verfahrenskosten von 70,-EUR aufbringen konnte, blieb ihm der Haftaufenthalt erspart.
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