(Singen, Lkrs. KN) Täter einer Unterschlagung muss Führerschein abgeben (25.02.2022)

Am Freitagvormittag (25.02.2022), gg. 11:45 Uhr wurde die Polizei in Singen zu einem Lebensmittelgeschäft in der Georg-Fischer-Straße gerufen. Was war geschehen? Eine 41-jährige Dame vergaß nach dem Einkauf ihre Handtasche im Einkaufswagen. Als sie das Fehlen bemerkte, war die Handtasche bereits aus dem Einkaufswagen verschwunden. Zufällig entdeckte die Geschädigte ihre Handtasche im Fußraum der Beifahrerseite eines anderen Fahrzeugs wieder. Der Pkw-Lenker, in dessen Fußraum sich die Handtasche befand, stellte sich nach dem Ansprechen der Geschädigten dumm und gab an, von nichts zu wissen. Er entfernte sich in das Lebensmittelgeschäft. Beim Eintreffen der Polizei vor Ort konnte der Sachverhalt bestätigt vorgefunden werden. Der Tatverdächtige Fahrzeuglenker wurde in dem Lebensmittelgeschäft angetroffen und musste daraufhin seinen Einkauf unterbrechen. Sachdienliche Angaben zum Sachverhalt wollte der Beschuldigte keine machen. Bei der Handtasche im Fußraum handelte es sich indessen um die Handtasche der Geschädigten. Bei der fortführenden Überprüfung des 58-jährigen Tatverdächtigen stellten die Polizeibeamten fest, dass er längst seine Fahrerlaubnis hätte abgeben müssen und kein Fahrzeug mehr fahren durfte. Aus diesem Grund gelangt der Beschuldigte nicht nur wegen Fundunterschlagung, sondern auch wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, bei der Staatsanwaltschaft Konstanz, zur Anzeige. Seinen Führerschein musste der Bloßgestellte an Ort und Stelle abgeben. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Konstanz Führungs- u. Lagezentrum PHK Markus Schmidt Telefon: 07531 995-3355 E-Mail: konstanz.pp.fest.flz@polizei.bwl.de