Illegaler Diskobetrieb – Polizei ließ Gaststätte schließen
NÜRNBERG. (282) In der Nacht auf Sonntag (27.02.2022) stellte eine Polizeistreife in einem Lokal in der Nürnberger Innenstadt einen DJ, laute Musik und tanzende Gäste fest. Mindestens 250 Personen feierten und hielten sich nicht an geltende Coronaregeln.
Gegen 02:50 Uhr befand sich eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte anlässlich eines anderen Einsatzes in der Königstraße. Hier fiel den Beamten auf, dass aus einer nahegelegenen Gaststätte laute Musik zu hören war. Bei der anschließenden Kontrolle der betroffenen Bar stellten die Polizisten mindestens 250 Personen, dicht gedrängt, in den Räumlichkeiten fest.
Neben der zu hohen Besucheranzahl konnte die Polizei etliche weitere Verstöße gegen die aktuell geltenden Coronaregeln feststellen. So trugen beispielsweise weder das Personal noch die anwesenden Gäste die jeweils vorgeschriebenen Masken. Außerdem trafen die Beamten einen DJ an und Gäste tanzten zu überlauter Musik. Auf Grund der Gesamtumstände stufte die Polizei die Geschehnisse in dem Lokal als Diskothekenbetrieb ein. Ein solcher ist auf Grund der geltenden Maßnahmen zum Infektionsschutz aktuell in Bayern untersagt.
Unabhängig von den Verstößen in Zusammenhang mit der Pandemie, konnten die Einsatzkräfte zusätzlich ein Fehlverhalten in Bezug auf das Gaststätten- und Jugendschutzgesetz feststellen. Unter anderem befand sich ein 17-jähriger Jugendlicher unter den angetroffenen Gästen. Die Polizei ließ die Betreiberin die Bar schließen. Beim Verlassen konnten die Beamten noch 136 Personen zählen. Etwa die Hälfte der zu Beginn anwesenden Gäste hatte sich zu diesem Zeitpunkt bereits entfernt.
Die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betreiberin der Gaststätte ein. Zuständige Verfolgungsbehörde ist in diesem Fall das Ordnungsamt Nürnberg, dem nun eine Anzeige zur Prüfung des Vorfalles vorgelegt wird.
Erstellt durch: Lisa Hierl