Autobahnpolizei Ahlhorn: Fahren ohne Fahrerlaubnis u. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf der A 1, Bereich Stuhr/Diepholz
Am Freitag, 11.03.2022, gegen 16:00 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Ahlhorn einen Pkw mit Anhänger, der von einem 26-Jährigen auf der A 1 im Bereich der Gemeinde Stuhr in Richtung Hamburg geführt worden war.
Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen des Gespanns besaß. Zudem war der Pkw nicht mehr versichert. Die Beamten entfernten daher die Zulassungssiegel am Fahrzeug und stellten die Zulassungsbescheinigung sicher.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Gegen die Ehefrau des Fahrzeugführers, die Halterin des Fahrzeugs ist, wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Anordnens/Zulassens des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Führens des Pkw ohne gültigen Versicherungsschutzes eingeleitet.
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i. A. Janßen, PHK
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