Betrug per Messenger – Polizei warnt vor diesen

"Hallo Mama, ich habe eine neue Nummer" heißt es in den Kurznachrichten, die derzeit via WhatsApp, aber möglicherweise auch über andere Messenger-Dienste, versendet werden. Der Polizei liegen inzwischen mehrere Anzeigen vor, weil Angeschriebene von der vermeintlichen Tochter / dem vermeintlichen Sohn im Folgenden in einen kurzen Chat verwickelt und dann um die Begleichung einer Versandhandelsrechnung (in mehreren Fällen exakt 2.947,27 Euro) gebeten wurden. Zum Teil gibt es unter den angezeigten Fällen auch solche, bei denen das Betrugsopfer in guter Absicht das Geld an die mitgeteilten Kontodaten überwies und nun möglicherweise auf dem Schaden sitzen bleibt. Aus diesem Grund warnt die Polizei vor den derzeit vermehrt vorkommenden Nachrichten mit eindeutig betrügerischem Hintergrund. Kommen Sie Geldforderungen über Textnachrichten, aber auch am Telefon auf keinen Fall nach. Nehmen Sie über die Ihnen bekannten und althergebrachten Wege Kontakt zu den angeblich bittstellenden Verwandten auf und überzeugen Sie sich von der Richtigkeit der Forderung. Bewahren Sie eine gesunde Skepsis. Vorsicht ist auch beim Betrug mit Gutscheinkarten (Steamkarten) geboten, wie folgender Fall zeigt: Ein vermeintlicher Kaufinteressent nahm mit einer privaten Anbieterin über eine Online-Verkaufsplattform Kontakt auf und bot an, die Ware per Überweisung zu bezahlen. Er bat aber auch darum, sogenannte Steamkarten zu erwerben und diese mit der Ware zu verschicken, weil er aufgrund eines Auslandsaufenthalts gerade selber nicht dazu in der Lage sei. Er würde die Kosten ebenfalls überweisen. Allerdings forderte der angebliche Kaufinteressent im Vorhinein Fotos der freigerubbelten Gutscheinkarten. Doch er rechnete nicht mit der gesunden Skepsis seines vermeintlichen Opfers. Die Frau ging nicht auf die Forderung ein, weil ihr bewusst war, dass das Guthaben der Steamkarten über den darauf abgedruckten Code dann bereits für den Betrüger verfügbar wäre. Es entstand letztlich kein wirklicher Schaden, außer dass die Frau auf den erworbenen Gutscheinkarten sitzen blieb. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: