Nach Tötungsdelikt – Unterbringungsbefehl gegen 34-jährigen Tatverdächtigen – Obduktion abgeschlossen
WÖRTH A. MAIN, LKR. MILTENBERG. Nach dem Tötungsdelikt zum Nachteil eines 30-Jährigen laufen die gemeinsamen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei weiter. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat am Mittwoch auf Grund des Gutachtens eines Sachverständigen einen Unterbringungsbefehl gegen den 34-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Zur Klärung der Todesursache sind weitere rechtsmedizinische Untersuchungen notwendig.
Wie bereits berichtet, ergaben sich im Zusammenhang mit dem Verschwinden eines 30-Jährigen Mitte Februar Hinweise auf ein Tötungsdelikt. Ein 34-jähriger Tatverdächtiger konnte in der Folge am 23. Februar in Rheinland-Pfalz festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurde der 34-Jährige am Amtsgericht vorgeführt und befand sich seitdem auf Grund des dringenden Tatverdachts des Mordes in Untersuchungshaft.
Psychiatrisches Gutachten liegt vor
Im Rahmen der intensiven Ermittlungen wurde seitens der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ein Sachverständiger mit einem psychiatrischen Gutachten beauftragt, welches mittlerweile auch vorliegt. Es ist davon auszugehen, dass bei dem 34-jährigen Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt eine psychiatrische Erkrankung vorlag, weshalb das Amtsgericht Aschaffenburg am Mittwoch einen Unterbringungsbefehl gegen den Mann erließ. Der bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben und der 34-Jährige befindet sich in einem Bezirkskrankenhaus.
Obduktion abgeschlossen
Nach dem Auffinden einer toten männlichen Person am vergangenen Freitag im Kraftwerk Kleinwallstadt erfolgte am Dienstag eine durch die Staatsanwaltschaft beantragte rechtsmedizinische Untersuchung. Zur Klärung der genauen Todesursache und zur zweifelsfreien Identifizierung des Leichnams sind noch weitere Untersuchungen notwendig, deren Ergebnisse aktuell noch ausstehen. Es ist jedoch weiter davon auszugehen, dass es sich bei der toten Person um den 30-Jährigen handelt.