(HDH) Schnaitheim – Vorfahrt missachtet / Sachschaden entstand am Dienstag bei einem Unfall in Schnaitheim.
Gegen 22.30 Uhr fuhr der 46-Jährige mit seinem Audi in der Straße In den Seewiesen. Er war in Richtung Ludwig-Erhard-Straße unterwegs. An der Kreuzung Würzburger Straße übersah er den von rechts kommenden Skoda-Fahrer. Der 21-Jährige fuhr in Richtung Schnaitheim und hatte Vorfahrt. Durch den heftigen Aufprall drehte sich der Audi und kam neben der Fahrbahn auf der Kiesfläche zum Stehen. Bei dem Unfall entstand lediglich Sachschaden. Den schätzt die Polizei auf etwa 12.000 Euro. Beide Autos mussten abgeschleppt werden.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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