Bei Verkehrskontrollen fehlte der Führerschein – #polsiwi

Bereits am letzten Montag (14.03.2022) versuchte ein 25-jähriger PKW-Fahrer sich einer möglichen Verkehrskontrolle zu entziehen. Der junge Mann war mit seinem Fahrzeug in Netphen-Deuz unterwegs, als ihm ein Streifenwagen entgegenkam. Den Beamten war bekannt, dass gegen den Fahrer ein dreimonatiges Fahrverbot bestand. Als die Beamten den Streifenwagen wendeten, gab der 25-Jährige im weiteren Verlauf immer mehr Gas, um einer drohenden Kontrolle zu entgehen. Da zunächst noch einige Fahrzeuge dazwischen waren, konnten keine Anhaltezeichen gegeben werden. Letztlich überlegte es sich der Mann doch anders, nachdem er in einen Feldweg abgebogen war. Er blieb dort stehen und ließ die Kontrolle über sich ergehen. Der Führerschein wurde wegen des Fahrverbotes beschlagnahmt. Da das Verbot bereits rechtswirksam war, folgte noch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da zuvor keine Anhaltezeichen gegeben werden konnten und weder beweiskräftige Geschwindigkeitsverstöße noch Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer vorlagen, kam der Fahrer diesbezüglich mit einem blauen Auge davon. Doch der 25-Jährige befand sich in guter Gesellschaft. Bei weiteren Verkehrskontrollen zwischen Dienstag (15.03.2022) und Donnerstag (17.03.2022) führten fünf weitere Verkehrskontrollen zu dem Ergebnis, dass die jeweiligen Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren. In einem Fall handelte es sich sogar um einen Wiederholungstäter. Der 26-jährige Mann wurde am 15.03.2022 zunächst zwei Mal innerhalb einer knappen Stunde als PKW-Fahrer festgestellt (erst in Siegen, dann in Oberschelden), obwohl er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Trotz der Untersagung der Weiterfahrt verursachte der 26-Jährige am gleichen Abend gegen 19:00 Uhr auf der Freudenberger Straße mit dem Auto. Er versuchte noch, fußläufig mit den weiteren Fahrzeuginsassen von der Unfallstelle zu flüchten. Zeugen wiesen jedoch die kurz darauf erscheinende Polizei auf die Flüchtenden hin. Die Beamten stellten die Insassen unweit des Unfallortes. Den Unverbesserlichen erwartet nun eine Reihe von Strafanzeigen. Die Ordnungshüter stellten zudem den PKW sicher. Auch in den beiden übrigen Fällen, bei denen keine gültige Fahrerlaubnis existierte, war jeweils eine Strafanzeige die Folge. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0271 - 7099 1222 E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de