Widerstand nach Häuslicher Gewalt
Am Samstag, 19.03.2022 gegen 02:00 Uhr musste die Polizei Gelsenkirchen einem 27jährigen Gelsenkirchener für zehn Tage die Rückkehr in die Wohnung seiner Lebensgefährtin untersagen. Grund hierfür war der dringende Tatverdacht einer Häuslichen Gewalt.
Als der Beschuldigte später dennoch in der Wohnung angetroffen wurde und die Polizei das Rückkehrverbot durchsetzen wollte, leistete der alkoholisierte Mann erheblichen Widerstand. Letztlich musste er daraufhin zur Gemütsberuhigung dem Polizeigewahrsam zugeführt werden.
Im Zuge dieser Widerstandshandlungen wurden zwei Polizeibeamte leicht verletzt, blieben aber dienstfähig. Dem Gelsenkirchener wurde eine Blutprobe entnommen. Außerdem wurden mehrere Strafanzeigen gegen ihn gefertigt.
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