(UL) Ulm – Unzulässige Vergnügungsfahrt mit Kurzzeitkennzeichen
In der Ulmer Innenstadt wurde am Samstagabend, kurz nach 21 Uhr, ein Auto kontrolliert, an dem Kurzzeitkennzeichen angebracht waren. Der Gültigkeitszeitraum wurde eingehalten. Ein solches Kennzeichen ist aber nur für Probe- und Überführungsfahrten zulässig. Der 25-Jährige Fahrer hatte es aber von einem Freund ausgeliehen und war in seiner Freizeit auf dem Weg zu einem Imbissstand.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Fahrzeughalter wird in einem solchen Fall auch zur Anzeige gebracht. Er hat aus rechtlicher Sicht selber eine Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gebrauch seines Autos.
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