Eberbach, Rhein- Unfallflüchtigen betrunkenen Autofahrer; Wohnungsdurchsuchung; Festnahme; Polizeibeamte werden beleidigt

Ein 61-jähriger betrunkener Autofahrer fuhr mit seinem Opel Astra gegen eine Straßenlaterne und flüchtet anschließend mit seinem Auto. Nachdem er zu Hause seine Wohnungstür nicht öffnete, ordnete das Gericht eine Wohnungsdurchsuchung an. Der Beschuldigt beleidigte bei der Festnahme die eingesetzten Polizeibeamten und unmittelbarer Zwang musste anwendet werden. Am vergangenen Samstagmittag, kurz nach 13 Uhr fuhr ein 61-jähriger Mann mit seinem Pkw Opel Astra in der Straße "Bahnhofsplatz" gegen eine Straßenlaterne. Anschließend fuhr er ohne seiner Feststellungspflicht als Unfallverursacher nachgekommen zu sein, weiter. Ein Zeuge beobachtet den Unfall und verständigte die Polizei. Er konnte das Kennzeichen des Autos sowie eine Beschreibung des Fahrers abgeben. Wie sich später herausstellte, fuhr der 61-jährige, der auch Halter des Autos ist, nur noch wenige Kilometer zu seiner Wohnung und stellte dort seinen unfallbeschädigten Opel vor seiner Garage ab. Die Polizeibeamten des Polizeireviers Eberbach fanden das Fahrzeug vor und stellten frische Unfallschäden im Frontbereich fest. Im Fahrzeuginneren lag noch eine leere Bierdose. Der beschuldigte 61-jährige Autofahrer öffnete auf Klingeln nicht seine Wohnungstür. Aufgrund der Hinweise, dass sich der Beschuldigte in seiner Wohnung befand, beantragten die Polizeibeamten beim Amtsgericht Heidelberg eine Wohnungsdurchsuchung und betraten über eine offenstehende Balkontür die Wohnung. Den 61-Jährigen fanden sie in seinem Bett vor. Er roch stark nach Alkohol und konnte sich, nachdem er von den Beamten geweckt worden war und aufstand, kaum auf seinen Beinen halten. Nachdem ihm vermutlich die Folgen bewusst wurden, beleidigte er die Polizeibeamten mit Begriffen aus der Gossensprache. Auch lehnte er jegliche "Mitarbeit" ab. Einen freiwilligen Alkoholvortest wollte er nicht machen und seinen "Promillewert" wird erst das Ergebnis der Blutuntersuchung bringen. Durch sein Verhalten wurde aber nicht verhinderte, dass die Maßnahmen trotzdem ihren Weg nehmen sollten. Gemeinsam mit einer weiteren Funkstreife, die zur Unterstützung angefordert wurde, wurde der Beschuldigte zum Polizeirevier verbracht. Dabei mussten die Beamten auch noch "sanften" unmittelbaren Zwang anwenden, um den Mann zur Mitfahrt zu bewegen. Auf der Polizeiwache wurden in Zeitabständen zwei Blutentnahmen durch einen Polizeivertragsarzt durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Unfall und den darauffolgenden polizeilichen Maßnahmen wurde niemand körperlich verletzt und es entstand "nur" Sachschaden an der Straßenlaterne von circa 500 Euro und am Auto des Beschuldigten von circa 3.000 Euro. Nach den Blutentnahmen wurde der Beschuldigte in die Obhut seiner Familie übergeben. Die Wohnungsdurchsuchung brachte zwar nicht den Führerschein des Beschuldigten zum Vorschein, aber bis auf Weiteres darf er kein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug fahren. An die Staatsanwaltschaft wird nun Strafanzeige vorgelegt und der 61-Jährige muss sich u. a. wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht unter Alkohol und Beleidigung der Polizeibeamten verantworten. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim Horst Wetzel Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de