Warnung vor Betrug über Messengerdienste und Telefon
Landsberg am Lech, 23.03.2022
Erst am Montag (21.03.22) überwies ein 63-Jähriger aus dem östlichen Bereich des Landkreises einen 4-stelligen Geldbetrag an die Betrüger. Zuvor hatte er von einer Person, die sich als seine Tochter ausgab eine Whats App erhalten, in der er darum gebeten wurde, zwei Geldbeträge für diese auf ein deutsches Konto zu überweisen. Die Tochter hätte angeblich mit technischen Problemen zu kämpfen und könne deshalb die Überweisung nicht selbst ausführen.
Die Polizei warnt daher vor leichtfertigen Überweisungen an vermeintliche Angehörige!
Tipps der Kriminalpolizei – So können Sie sich schützen!
Wie Auswertungen zeigen, haben es die Täter zumeist auf Personen ab einem Alter von 50 Jahren abgesehen. Dabei spielt es keine Rolle ob diese in einer Großstadt wohnhaft sind oder in ländlicheren Regionen.
Es wird empfohlen, sich vor einer Transaktion bei den angeblichen Empfängern, beispielsweise in Form eines persönlichen Telefongesprächs, rückzuversichern.
Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen oder Nachrichten!
Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer 110 an!
Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten bzw. Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben!
Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein!
Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer an, in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110 – benutzen sie dabei aber nicht die Rückruftaste, sonst landen Sie möglicherweise wieder bei den Betrügern!
Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!
Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis!
Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen!
Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!
Prüfen Sie, ob ein Eintrag Ihrer Telefonnummer in öffentlichen Verzeichnissen wirklich notwendig ist!