Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr
Aktivisten von Greenpeace haben am Morgen des 23. März 2022 im Rahmen einer Protestaktion gegen russische Öl-Importe die Durchfahrt eines Tankschiffes nördlich der Insel Fehmarn gestört und könnten damit Gefahren für den Schiffsverkehr, die Umwelt sowie für die eigenen Aktivisten in Kauf genommen haben.
Greenpeace blockierte den Fahrweg mit Schlauchbooten und setzte mehrfach Personen in unmittelbarer Kurslinie des Tankers ins Wasser ab und provozierte so ein erhebliches Ausweichmanöver. Während der Aktion wurde die Seitenwand des unter maltesischer Flagge fahrenden 249 Meter langen Tankers STAMOS von den Schlauchbooten aus mit einem Schriftzug versehen.
Der Fahrweg nördlich von Fehmarn ist schwierig zu befahren. Greenpeace selbst veröffentlichte im November 2014 eine Pressemitteilung zu den Gefahren beim Durchfahren der Kadetrinne, eine Schifffahrtsroute zwischen der Halbinsel Darß und der dänischen Insel Falster. Dabei wies Greenpeace auch auf die geringe Breite und Tiefe des Fahrwassers hin. Ähnliche Bedingungen finden sich auch am Tatort nördlich von Fehmarn. Ein Ausweichmanöver ist gefährlich, auch ein unmittelbares Anhalten ist für ein Schiff, insbesondere dieser Größe, selbstverständlich nicht möglich. Durch das erzwungene Manöver könnten die Tatbestandsmerkmale eines gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr sowie der Nötigung erfüllt sein.
Die Bundespolizei setzte ein Einsatzschiff sowie einen Polizeihubschrauber ein. Auch die Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein war vor Ort im Einsatz. Das Greenpeace-Schiff "Beluga II" wurde aufgefordert, Heiligenhafen anzulaufen und dabei durch die Bundespolizei begleitet. In Heiligenhafen stellten die Bundespolizisten mit Unterstützung der Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein die Personalien der Aktivisten fest. Im Zuge der Maßnahmen beschlagnahmte die Bundespolizei die durch Greenpeace eingesetzten Schlauchboote zur Beweissicherung.
Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Ergänzend verweisen wir auf die Pressemitteilung des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein vom 23. März 2022 in dieser Sache.
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