Geschwindigkeitsmessung mündet in Blutprobenentnahme und Strafanzeige
Den Beamten des Polizeihauptreviers Schwerin fiel am 30.3. gegen 15.05 Uhr der 32-jährige Fahrer eines Pkw auf.
Der Schweriner befuhr in Lankow die Medeweger Straße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und wurde mit 81 km/h bei auf dem Streckenabschnitt erlaubten 50 km/h gemessen.
Mit im Fahrzeug saßen ein 13-jähriges Kind sowie dessen 38-jährige Mutter aus Schwerin.
Im Rahmen der anschließenden Kontrolle verdichteten sich Anhaltspunkte dafür, dass der Fahrer unter dem Einfluss berauschender Stoffe stehen dürfte. Die Anordnung einer Blutprobenentnahme wurde daher erforderlich.
Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und Strafanzeige erstattet.
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