Elmshorn – Kontrolle des Schwerlastverkehrs
Einsatzkräfte des Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Elmshorn haben heute auf dem Gelände der Autobahnpolizei eine Kontrolle des Schwerlastverkehrs durchgeführt und innerhalb von fünf Stunden fünfzehn Fahrzeuge bzw. Gespanne kontrolliert.
In diesem Zusammenhang leiteten die Beamtinnen und Beamten sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Überladung, Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung und technischer Mängel ein.
Hinzu kamen drei Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ein Transporter auf dem Rückweg vom Hamburger Großmarkt in den Kreis Steinburg war mit deutlich zu viel Obst- und Gemüse beladen, musste die Hälfte seiner Ladung abladen und später abholen. Statt der zulässigen 3,5 Tonnen ergab die Wiegung 4,8 Tonnen - dies entspricht einer Überladung um 37 Prozent.
Nachdem den Beamten der äußerst schlechte Zustand eines Fiat Ducatos aufgefallen war, musste der 29-Jährige Fahrer den Polizisten zu einem Sachverständigen folgen. Der Sachverständige stellte daraufhin 46 zum Teil erhebliche bzw. verkehrsunsichere Mängel fest, so dass die Einsatzkräfte den Transporter außer Betrieb setzten.
Bei den führerscheinrechtlichen Verstößen stoppten die Polizisten drei Transporter, die einen Zwei-Tonnen-Anhänger oder schwerer zogen, deren Fahrer allerdings nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B waren, die für dieses Gewicht nicht ausreichend ist.
In allen Fällen wäre aufgrund des hohen Gesamtgewichts die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich gewesen. Nach eigener Auskunft war dieser Umstand den Handwerkern hinter dem Steuer nicht bewusst.
Bei der Führerscheinklasse B darf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs bzw. des Gespanns 3500 Kilogramm nicht überschreiten.
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