(HDH) Sontheim/Brenz – Vorfahrt missachtet / Leichte Verletzungen erlitt eine Autofahrerin am Donnerstag bei Sontheim.

Der Unfall ereignete sich kurz nach 6 Uhr. Der 23-jährige Lkw-Fahrer fuhr von Bergenweiler in Richtung Bundesstraße 492. Er überquerte die B492. Dabei übersah er den Dacia einer 69-Jährigen. Die kam von links auf der B492 und hatte Vorfahrt. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Bei dem Unfall erlitt die Autofahrerin leichte Verletzungen. Sie konnte selbstständig einen Arzt aufsuchen. Den Sachschaden beziffert die Polizei auf etwa 6.000 Euro. Ein Abschlepper kümmerte sich um den nicht mehr fahrbereiten Dacia. In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. +++++++ 0603905 Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de