Unberechtigte Abbuchung nach Online-Verkauf

Ein 67-jähriger Geilenkirchener bot vor wenigen Tagen auf einer Onlineplattform Reitutensilien zum Verkauf an. Am Dienstag, 5. April, meldete sich eine Interessentin bei dem Mann und gab an, die Sachen kaufen zu wollen. Zu diesem Zweck schickte sie ihm einen Link, der der Bezahlung dienen sollte. Der Geilenkirchener klickte auf den Link und musste einige Zeit später feststellen, dass unberechtigterweise ein vierstelliger Betrag von seinem Konto abgebucht worden war. Die Polizei rät: - Klicken Sie nie auf Links, die ihnen zugeschickt werden. - Im Zweifel gehen Sie über Ihre eigene Suchmaschine auf die offizielle Seite des gewünschten Anbieters. - Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, wenn Sie vermuten, dass sich Schadsoftware auf Ihrem Computer befinden könnte. - Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen. - Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige, wenn Sie Opfer einer solchen Tat geworden sind.Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Heinsberg Pressestelle Telefon: 02452 / 920-0 E-Mail: pressestelle.heinsberg@polizei.nrw.de