Hausverbot und körperliche Auseinandersetzung im Schweriner Schloss endet mit Strafanzeige
Am 17.4. gegen 15.30 Uhr verhielt sich eine Besucherin des Schweriner Schlosses unangemessen, indem Sie Begrenzungen im Bereich des Museums überschritt und gesperrte Bereiche des Landtages betrat.
Die 56-jährige Schwerinerin wurde mehrfach vom dortigen Sicherheitsdienst ermahnt, setzte sich jedoch vehement über die Anweisungen hinweg.
Von Seiten der Schlossverwaltung musste schließlich ein Hausverbot ausgesprochen werden, dem die Störerin nicht nachkam. Bei der Durchsetzung des Hausverbotes kam es zudem zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der eine 55-jährige Mitarbeiterin der Schlossverwaltung leicht verletzt wurde.
Die Polizei musste hinzugezogen werden.
Strafanzeige wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch wurde erstattet.
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