(BC) Bad Buchau – Anzeigen nach Kontrolle / Keine Einsicht zeigten zwei Geschwister am Donnerstag bei einer Kontrolle in Bad Buchau.

Eine Polizeistreife kontrollierte kurz vor 19 Uhr einen VW, mit dem eine junge Frau unterwegs war. Die 21-Jährige konnte bei der Kontrolle weder Ausweis noch Führerschein vorzeigen, lediglich einen Fahrzeugschein. Während der weiteren Überprüfung kam der Bruder der jungen Frau dazu. Er nahm schnell eines der Kennzeichen aus der Halterung und wollte damit weggehen. So wurde auch er kontrolliert. Die Beiden stellten sich aber quer und wollten nicht mitwirken. Schließlich stellte sich auch der Grund heraus: Die 21-Jährige hatte gar keinen Führerschein und am Auto waren die falschen Kennzeichen angebracht. Für die genauere Überprüfung ordnete die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme des Fahrzeugs an. Dass die 21-Jährige im Verlauf der Kontrolle die Polizisten beleidigte, half den Beiden auch nicht weiter, sondern bringt ihnen nur eine weitere Anzeige ein. Diese Ermittlungen führt jetzt die Riedlinger Polizei. Hinweis der Polizei: Fahrzeugkontrollen sind für die Betroffenen zunächst eine Einschränkung, dienen aber gleichzeitig ihrer Sicherheit. Denn mit ihren Kontrollen überprüft die Polizei die Fahrer und die Fahrzeuge, ob sie eine Gefahr darstellen oder weiterfahren können. Zu diesen Kontrollen ist die Polizei nicht nur ausdrücklich berechtigt, es ist auch ihre Aufgabe, auf diese Weise für die Sicherheit zu sorgen. Und das tut die Polizei mit Kontrollen, Geschwindigkeitsmessungen und vielen anderen Maßnahmen. Mit Erfolg, wie die jährlichen Lagebilder zur Verkehrssicherheit zeigen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5164092. ++++++ 0762767 Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm Telefon: 0731 188-0 E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de