Heek – Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht

Mindestens einen Führerschein der Klasse AM hätte er schon haben müssen, um seinem Motorroller fahren zu dürfen. Die vorgezeigte Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht. Polizisten hatten am Samstagnachmittag in Heek einen 16-Jährigen auf der Rheiner Straße mit seinem Roller deutlich schneller als 25 km/h fahren sehen und angehalten. Es folgten die Sicherstellung des Fahrzeugs des Heekers zur Feststellung der tatsächlich erreichbaren Höchstgeschwindigkeit sowie die Einleitung eines Strafverfahrens. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202