Gronau-Epe – Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht

Mit annähernd doppelt so hoher Geschwindigkeit wie erlaubt war ein 15 Jahre alter Gronauer am Montagmorgen in Epe unterwegs. Doppel so schnell, was seine Erlaubnis betraf: Der Jugendliche zeigte Polizisten seine Mofa-Prüfbescheinigung vor, als diese ihn angehalten hatten. Das reichte für das Gefährt nicht: Es handelte sich nämlich um ein Kleinkraftrad. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und informierten die Erziehungsberechtigte. Nun folgt ein Strafverfahren. Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Dietmar Brüning Telefon: +49 (0) 2861-900 2202