Mit Kornblume und Eichenblatt: Gemeinde Toddin erhält eigenes Wappen
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Die Gemeinde Toddin im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält ein eigenes Wappen. Die Urkunde für das Hoheitszeichen mit der Wappengenehmigung und dem Eintragungsnachweis für die amtliche Wappensammlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat das Innenministerium jetzt an den Toddiner Bürgermeister Marco
Haurenherm versandt.
"Der Wunsch nach einem eigenen Wappen zeigt das Interesse der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen", lobt Innenminister Christian Pegel. Zudem fügt Pegel hinzu: "Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen, Heimatverbundenheit und Geschichtsbewusstsein zu fördern. Sie spiegeln die Besonderheiten der örtlichen Gemeinschaft auf anschauliche Art und Weise wider und können deshalb ein repräsentatives Aushängeschild für die Aktivitäten der Gemeinde sein."
Das Toddiner Wappen beschreibt der Wappenbrief wie folgt: "Geteilt von Rot und Gold; oben ein schräglinks liegendes Eichenblatt mit drei Eicheln in einem nach rechtshin abzweigenden Stiel, alles silbern; unten eine blaue Kornblumenblüte an einem blauen Stielende."
Die Erklärung: Die Schildfarben Rot und Gold deuten auf die mecklenburgischen Landesfarben hin. Die beiden Symbole stehen für wichtige historische und gegenwärtige Erwerbsquellen der Einwohner, die Kornblume für die Landwirtschaft, die Eiche für die Forstwirtschaft.
Die Gemeinde mit den Ortschaften Setzin und Toddin kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest.
Hintergrund
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 378 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Seit 1990 wurden 290 Wappen für Gemeinden, Städte und Landkreise genehmigt (einschließlich Wappen, die zum Beispiel wegen Gemeindezusammenlegungen inzwischen erloschen sind). Pro Jahr werden etwa fünf bis acht Wappen beantragt und genehmigt.
Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.
Den Antrag für ein Hoheitszeichen - das sind neben Wappen auch Flaggen- muss die Gemeinde in Papierform beim Innenministerium einreichen. Das Verfahren für die Annahme dieser Hoheitszeichen ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de