Nach Langjährige Haftstrafen für drei Drogenhändler

Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Kiel und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein Aufgrund von Daten sogenannter Krypto-Handys (EncroChat), die den deutschen Ermittlungsbehörden von französischen Behörden zur Verfügung gestellt worden waren, führten das für Organisierte Kriminalität zuständige Sachgebiet des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein und die Staatsanwaltschaft Kiel im Jahr 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppe mutmaßlicher Drogenhändler, die mit Kokain im Kilogrammbereich gehandelt haben sollen. Drei Angeklagte der Gruppierung sind kürzlich durch das Landgericht Kiel in gesonderten Strafverfahren zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten und sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Angeklagten sollen zur Planung und Durchführung der Betäubungsmittelgeschäfte im Tatzeitraum (März bis Juni 2020) Krypto-Handys des Anbieters EncroChat verwendet haben, die für die Strafverfolgungsbehörden nicht zu überwachen waren, so dass die Nutzer sehr offen über mutmaßliche Straftaten kommunizierten. Französischen Behörden gelang es, Daten (vornehmlich Chat-Nachrichten, Fotodateien und Standortdaten) der Nutzer zu sichern. Sie stellten diese auch deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung. Die Identifizierung der Nutzer erforderte regelmäßig einen erheblichen kriminalistischen Aufwand, da die jeweiligen Accounts zur Wahrung der Anonymität mit Phantasienamen genutzt wurden. Polizeibeamten des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein gelang es, die drei Angeklagten als Nutzer so sicher zu identifizieren, dass bei dem Amtsgericht Beschlüsse für weitere Ermittlungsmaßnahmen erwirkt werden konnten. Nach mehrmonatigen verdeckt geführten Ermittlungen erfolgte am 22. April 2021 anlässlich eines von der Polizei beobachteten mutmaßlichen Betäubungsmittelgeschäfts in Kiel ein Zugriff durch Polizeibeamte des Landeskriminalamtes. Bei dem Täter, der im weiteren Verlauf zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde, stellten die Polizeibeamten drei Kilogramm Kokain sicher. Ferner beschlagnahmte die Polizei zwei hochwertige Pkw, als Tatmittel und zur späteren Einziehung. Gegen drei Tatverdächtige erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kiel Haftbefehle. Die Staatsanwaltschaft klagte die Tatverdächtigen aufgrund der unterschiedlichen Tatbeiträge in getrennten Verfahren zum Landgericht Kiel an. Dieses verurteilte den Angeklagten, der im Besitz der drei Kilogramm Kokain festgenommen worden war, rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Einem weiteren Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (insgesamt 15 Kilogramm Kokain) und die Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen vor. Ferner soll er mit mehreren hundert Gramm Kokain selbst gehandelt haben. Das Landgericht Kiel verurteilte den Angeklagten nach einer erfolgten Verständigung über den anzuwendenden Strafrahmen und einer geständigen Einlassung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Ferner zog es den als mutmaßliches Schmuggelfahrzeug genutzten Pkw ein und ordnete die Einziehung weiterer 22.000 Euro als Wertersatz aus Betäubungsmittelgeschäften an. Das Urteil ist rechtskräftig. Dem dritten Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft allein aufgrund der EncroChat-Daten vor, mit Kokain und Marihuana in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben und für die Einfuhr von Kokain (insgesamt 19 Kilogramm) verantwortlich zu sein. In der Hauptverhandlung widersprachen die Verteidiger der Verwertbarkeit der EncroChat-Dateien. Kurz bevor der Bundesgerichtshof die grundsätzliche Verwertbarkeit der EncroChat-Dateien bestätigte, erklärten sich die Prozessbeteiligten zu einer Verständigung bereit, in deren Folge der Angeklagte sich überwiegend geständig einließ. Das Landgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Es handelt sich um die höchste Freiheitsstrafe, die in den letzten Jahren vom Landgericht Kiel wegen Betäubungsmittelstraftaten verhängt wurde. Ferner ordnete das Gericht die Einziehung von 193.000 Euro als Wertersatz für den Umsatz aus Betäubungsmittelgeschäften und zusätzlich die Einziehung eines Porsche an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Angeklagten werden derzeit weitere Ermittlungsverfahren geführt,da sie verdächtigt werden, durch Nutzung eines weiteren Krypto-Dienstes weitere Betäubungsmittelstraftaten in erheblichem Umfang begangen zu haben. Rückfragen bitte ausschließlich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Kiel, Oberstaatsanwalt Michael Bimler, Telefon 0431/604-3009. Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Carola Jeschke Telefon: 0431/160-41119 E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de