Nach Langjährige Haftstrafen für drei Drogenhändler
Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Kiel und des
Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein
Aufgrund von Daten sogenannter Krypto-Handys (EncroChat), die den deutschen Ermittlungsbehörden von französischen Behörden zur Verfügung gestellt worden waren, führten das für Organisierte Kriminalität zuständige Sachgebiet des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein und die Staatsanwaltschaft Kiel im Jahr 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppe mutmaßlicher Drogenhändler, die mit Kokain im Kilogrammbereich gehandelt haben sollen. Drei Angeklagte der Gruppierung sind kürzlich durch das Landgericht Kiel in gesonderten Strafverfahren zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten und sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Die Angeklagten sollen zur Planung und Durchführung der
Betäubungsmittelgeschäfte im Tatzeitraum (März bis Juni 2020)
Krypto-Handys des Anbieters EncroChat verwendet haben, die für die
Strafverfolgungsbehörden nicht zu überwachen waren, so dass die
Nutzer sehr offen über mutmaßliche Straftaten kommunizierten.
Französischen Behörden gelang es, Daten (vornehmlich
Chat-Nachrichten, Fotodateien und Standortdaten) der Nutzer zu
sichern. Sie stellten diese auch deutschen Strafverfolgungsbehörden
zur Verfügung.
Die Identifizierung der Nutzer erforderte regelmäßig einen erheblichen kriminalistischen Aufwand, da die jeweiligen Accounts zur Wahrung der Anonymität mit Phantasienamen genutzt wurden. Polizeibeamten des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein gelang es, die drei Angeklagten als Nutzer so sicher zu identifizieren, dass bei dem Amtsgericht Beschlüsse für weitere Ermittlungsmaßnahmen erwirkt
werden konnten.
Nach mehrmonatigen verdeckt geführten Ermittlungen erfolgte am 22. April 2021 anlässlich eines von der Polizei beobachteten mutmaßlichen
Betäubungsmittelgeschäfts in Kiel ein Zugriff durch Polizeibeamte
des Landeskriminalamtes. Bei dem Täter, der im weiteren Verlauf zu
einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde,
stellten die Polizeibeamten drei Kilogramm Kokain sicher. Ferner
beschlagnahmte die Polizei zwei hochwertige Pkw, als Tatmittel und
zur späteren Einziehung. Gegen drei Tatverdächtige erließ der
Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kiel Haftbefehle.
Die Staatsanwaltschaft klagte die Tatverdächtigen aufgrund der
unterschiedlichen Tatbeiträge in getrennten Verfahren zum
Landgericht Kiel an. Dieses verurteilte den Angeklagten, der im
Besitz der drei Kilogramm Kokain festgenommen worden war,
rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Einem weiteren Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (insgesamt 15 Kilogramm
Kokain) und die Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge in drei Fällen vor. Ferner soll er mit mehreren
hundert Gramm Kokain selbst gehandelt haben. Das Landgericht Kiel
verurteilte den Angeklagten nach einer erfolgten Verständigung über
den anzuwendenden Strafrahmen und einer geständigen Einlassung des
Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei
Monaten. Ferner zog es den als mutmaßliches Schmuggelfahrzeug
genutzten Pkw ein und ordnete die Einziehung weiterer 22.000 Euro als
Wertersatz aus Betäubungsmittelgeschäften an. Das Urteil ist
rechtskräftig.
Dem dritten Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft allein aufgrund der EncroChat-Daten vor, mit Kokain und Marihuana in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben und für die Einfuhr von Kokain (insgesamt 19 Kilogramm) verantwortlich zu sein. In der Hauptverhandlung widersprachen die Verteidiger der Verwertbarkeit der
EncroChat-Dateien. Kurz bevor der Bundesgerichtshof die
grundsätzliche Verwertbarkeit der EncroChat-Dateien bestätigte,
erklärten sich die Prozessbeteiligten zu einer Verständigung
bereit, in deren Folge der Angeklagte sich überwiegend geständig
einließ. Das Landgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe
von sechs Jahren und neun Monaten.
Es handelt sich um die höchste Freiheitsstrafe, die in den letzten
Jahren vom Landgericht Kiel wegen Betäubungsmittelstraftaten
verhängt wurde. Ferner ordnete das Gericht die Einziehung von
193.000 Euro als Wertersatz für den Umsatz aus
Betäubungsmittelgeschäften und zusätzlich die Einziehung eines
Porsche an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen die Angeklagten werden derzeit weitere Ermittlungsverfahren geführt,da sie verdächtigt werden, durch Nutzung eines weiteren
Krypto-Dienstes weitere Betäubungsmittelstraftaten in erheblichem
Umfang begangen zu haben.
Rückfragen bitte ausschließlich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Kiel, Oberstaatsanwalt Michael Bimler, Telefon 0431/604-3009.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Carola Jeschke
Telefon: 0431/160-41119
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de