Warnung vor falschen Inkassoschreiben

Ein weiterer Medieninhalt Inzwischen gehören die Strafanzeigen wegen Betruges durch vermeintliche Inkassounternehmen fast schon zum Alltagsgeschäft der Polizei und dabei wird nur das sogenannte "Hellfeld" abgebildet. Die Anzahl derer, die entsprechende Schreiben einfach ignorieren ohne Anzeige zu erstatten, wird ungleich höher sein. Die Masche der Täter funktioniert wie folgt: Betroffene erhalten ein Schreiben, mit der Aufforderung eine angebliche Geldschuld zu begleichen und hierfür eine Überweisung zu tätigen. Schriftlich wird ansonsten mit Pfändung und Zwangsmaßnahmen gedroht. Zumeist sind diese Forderungen völlig gegenstandslos oder maßlos überzogen. Am Donnerstag (11.5.) brachte eine 84-jährige Meerbuscherin ein solches Schreiben zur Anzeige. Aus diesem Grund informiert die Polizei über die Masche der Betrüger und veröffentlicht beispielhaft eines dieser betrügerischen Schreiben. Wenn Sie sich nicht bewusst sind, eine kostenpflichtige (Service-) Leistung in Anspruch genommen zu haben, geschweige denn ausstehende Rechnungen nicht beglichen zu haben, sollten Sie skeptisch sein und auf keinen Fall aus Angst vor Repressionen überweisen. Oft verraten sich die betrügerischen Schreiben zudem durch deutliche Rechtschreibfehler, die absolut untypisch in geschäftlicher Korrespondenz sind. Reagiere Sie nicht auf offensichtlich unhaltbare Forderungen und bringen Sie diese zur Anzeige. Weitere hilfreiche Tipps bietet auch die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: