Gronau – Mofa zu schnell

Warum der Motorroller mit einer Mofa-Zulassung so schnell war, blieb offen. Fakt ist, dass das Gefährt mit einer Höchstgeschwindigkeit von knapp über 50 km/h zu schnell für den 18-Jährigen war. Er hat lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung. Polizisten hatten den Rollerfahrer am Samstagabend auf der Selkerstraße angehalten und das Fahrzeug auf einem Rollenprüfstand überprüft. Sie untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein. Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden. (db) Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Pressestelle (db) Dietmar Brüning (mh) Markus Hüls (to) Thorsten Ohm (fr) Frank Rentmeister Telefon: 02861-900-2222