Vreden – Zu schnell / Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht
Ohne im Besitz der für ihre Motorroller erforderlichen Fahrerlaubnis waren drei Motorrollerfahrer in Vreden unterwegs. Polizisten hatten die 16-Jährigen am Dienstagmorgen auf der Beatrixstraße angehalten. Bei Erblicken des Streifenwagens hatten die Rollerfahrer abrupt ihre Geschwindigkeit reduziert. Der Grund: Alle drei haben lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung. Da die Gefährte deutlich schneller als 25 km/h waren, reichte die Erlaubnis nicht. Die Beamten stellten die Fahrzeuge sicher. Sie untersagten die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren ein.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers- oder -bewerbers Maßnahmen, wie z.B.: eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.
Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen.
Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.
(db)
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