(HDH) Giengen/Brenz – Vorfahrt missachtet / Drei verletzte Personen sind das Ergebnis eines Unfalls am Dienstag bei Giengen.
Der Unfall ereignete sich gegen 14.45 Uhr. Der 21-Jährige fuhr auf der K3032 in Richtung Landesstraße 1083. Der Fahrer des VW bog nach links in Richtung Giengen ab. Von links kam ein 51-Jähriger mit seinem Audi und hatte Vorfahrt. Im Einmündungsbereich stießen die Fahrzeuge zusammen. Bei dem Unfall wurden die beiden Autofahrer sowie die 47-jährige Beifahrerin im Audi leicht verletzt. Sie kamen in ein Krankenhaus. Beide Autos mussten abgeschleppt werden. Den Schaden beziffert die Polizei auf etwa 10.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen.
Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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